Kündigung wegen privater Internetnutzung

Wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken im Internet surfen, ist das manchem Arbeitgeber aus nachvollziehbaren Gründen ein Dorn im Auge. Schließlich bezahlt er seine Angestellten dafür, dass sie in der Arbeitszeit die vereinbarte Leistung für ihn erbringen. Wenn am Ende des Tages die gewünschte Leistung erbracht wurde, was stört es dann, wenn der Mitarbeiter zwischendurch mal kurz aus eigenem Interesse durchs Internet gesurft ist, denken andere. Letzten Endes herrscht weitgehend Unsicherheit darüber, ob die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit legitim ist oder nicht.