Externer Datenschutzbeauftragternach DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Für die allermeisten Unternehmen empfiehlt sich die Bestellung eines juristisch und technisch versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten. Er berät die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, schult die Mitarbeiter und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.

Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten
Die komplexen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten können selbstverständlich von einem Mitarbeiter eines Unternehmens übernommen werden. Dafür muss dieser Beschäftigte jedoch von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt und ausführlich geschult werden. Die Anforderungen an den Mitarbeiter und die anfallenden Kosten dafür sollten Sie nicht unterschätzen.
Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten liegen hingegen auf der Hand. Die wichtigsten Vorteile unserer Experten haben wir Ihnen hier zusammengetragen:
Datenschutz-Expertise
IT-Kenntnisse
Vielfältige Erfahrung
Behördenkenntnisse
Schulungserfahrung
Keine Interessenskonflikte
Automatische Weiterbildung
Planbare Kosten
Kein Kündigungsschutz
Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten
Als externer Datenschutzbeauftragter arbeiten die Experten der activeMind AG eng mit Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen zusammen. Der Aufwand hängt dabei stark von der Arbeitsteilung zwischen dem Datenschutzbeauftragten und den Ansprechpartnern im Unternehmen ab. Folgende drei Datenschutz-Flatrates stehen zur Auswahl:
Wir kalkulieren unsere Angebote stets individuell, um Ihnen eine professionelle Leistung zu einem realistischen und fairen Preis anzubieten.
Selbst wenn man unterstellt, dass sich der externe Datenschutzbeauftragte auf die zügige Erfüllung seiner gesetzlichen Minimalpflichten beschränkt und alles übrige vom Unternehmen selbständig umgesetzt wird, verbleiben dem Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO folgende Mindestaufgaben:
Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen und Mitarbeiter im Unternehmen sowie der Betroffenen
Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften
Überwachung der Strategie, einschließlich der folgenden Fragen:
Wie sind Zuständigkeiten zugewiesen?
Wie steht es mit der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter?
Wie erfolgen diesbezügliche Überprüfungen?
Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Bei vorsichtiger Schätzung werden hierfür im Durchschnitt einige Stunden Aufwand pro Monat anfallen. Selbst wenn man zur Vereinfachung nur von einer einzigen Stunde je Monat ausginge, zeigt sich, dass viele versprochenen Festpreise die zugesagte individuelle Beratung durch einen „Experten“ wirtschaftlich nicht erlauben. Mit den verbleibenden Stundensätzen lassen sich echte Profis, die tatsächlich im Einzelfall angepasst beraten sollen, nicht angemessen entlohnen.
Daher machen wir keine preislichen Versprechen, die wir nicht halten können und sehen auch von unseriösen Lockangeboten ab. Dafür erhalten Sie bei uns die Beratung, die Sie im konkreten Fall brauchen, durch Mitarbeiter, die sowohl rechtlich als auch technisch die ausreichende Fachkunde mitbringen.
Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie einen Experten der activeMind AG als externen Datenschutzbeauftragten bestellen, überwacht er die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Belange in Ihrem Unternehmen. Im engen Austausch mit Ihrer Geschäftsführung werden alle relevanten Prozesse begutachtet und gegebenenfalls optimiert. Der externe Datenschutzbeauftragte ist zudem eine ständige Anlaufstelle für Mitarbeiter und Betroffene.
Je nach Bedarf bieten unsere externen Datenschutzbeauftragten auch weitere Dienstleistungen wie die Unterstützung bei der Risikoanalyse oder der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie der Abfassung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Die detaillierten Aufgaben und Leistungen des externen Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:
So funktioniert die Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten
1. Vertrag
Die einvernehmliche Vertragsgestaltung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen in Ihrem Unternehmen. So kümmert sich Ihr externer Datenschutzbeauftragter genau um das, was Sie sich von ihm wünschen.
2. Kick-off
Dokumentenprüfung durch unseren Experten, Vorortprüfung der maßgeblichen Unternehmens-IT sowie Interviews mit Verantwortlichen von IT, Personal, Marketing, Vertrieb und anderer relevanter Unternehmensbereiche.
3. Bericht
Nach diesem Audit erhalten Sie eine übersichtliche Dokumentation vom Ist-Zustand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Der Bericht enthält konkrete Handlungsempfehlungen mit Prioritätsstufen und Reifegraden.
4. Optimierung
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen, um dauerhaft ein überzeugend hohes Datenschutzniveau zu erreichen und stetig zu verbessern.
Qualität unserer externen Datenschutzbeauftragten
Sie sind noch unsicher, ob Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen sollten?
Dann lesen Sie in diesem Artikel, was uns von anderen Anbietern unterscheidet. Neben unseren Zertifizierungen für Informationssicherheit und Qualitätsmanagement nennen wir Ihnen 14 weitere gute und vor allem überprüfbare Gründe, warum Sie sich für einen externen Datenschutbeauftragten der activeMind AG entscheiden sollten!
Übrigens sind alle als externe Datenschutzbeauftragte tätigen Mitarbeiter der activeMind AG auf das berufliche Leitbild des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. verpflichtet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Branchen, in denen unsere externen Datenschutzbeauftragten tätig sind
Unverbindliche Anfrage
Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, wird meist kein Datenschutzbeauftragter benötigt. Daher können wir bei solchen Anfragen leider keine Angebote erstellen.
Zufriedene Kunden der activeMind AG




























