Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) benötigen.

Die wichtigsten Fragen zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sind alle Verarbeitungen personenbezogener Daten zu dokumentieren. Es besteht aus (beliebig vielen) Verfahrensbeschreibungen, in denen die einzelnen Verarbeitungsschritte dargestellt werden.

Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche personenbezogene Daten das Unternehmen mit Hilfe welcher Verfahren auf welche Weise verarbeitet. Zudem sind die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu beschreiben.

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Wer braucht ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss von jedem Verantwortlichen geführt werden (es gibt wenige Ausnahmen). Außerdem müssen Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis über die Verarbeitungen führen, die sie im Auftrag durchführen.

Das Verzeichnis muss der Aufsichtsbehörde auf Anfrage vorgelegt werden. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Anleitungen und Ratgebern.

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Wie erstelle ich ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist in Schriftform zu führen. Es sollte sich am Aufbau und der Komplexität des Unternehmens orientieren. Das Verzeichnis kann auf andere Dokumente des unternehmerischen Datenschutzes verweisen.

Den konkreten Aufbau des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten entnehmen Sie am besten unseren kostenlosen Vorlagen.

Anleitungen und Ratgeber zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Vorlagen und Muster zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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