Datenschutz-Services

Unsere Juristen schaffen Sicherheit bei allen Datenschutzfragen. Persönliche Beratung für praxistaugliche Prozesse, digitale Geschäftsmodelle und den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten – deutschlandweit.

Warum Sie uns Ihren Datenschutz anvertrauen sollten

Der rasante Fortschritt der Digitalisierung, komplexe Datenflüsse und steigende regulatorische Anforderungen (etwa DSGVO, AI Act, Data Act) machen Datenschutz für Unternehmen und Behörden zunehmend anspruchsvoller. Intern fehlen oft Zeit, Kapazitäten und spezialisiertes Know-how.

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung begleiten die Juristen der activeMind AG Unternehmen und Behörden durch sämtliche datenschutzrechtlichen Herausforderungen. In Verbindung mit hoher fachspezifischer IT-Kompetenz schaffen wir so die Grundlage für nachhaltige DSGVO-Compliance.

Machen Sie den Datenschutz zur Chefsache. Gewinnen und wahren Sie das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kunden und Auftraggebern.

Externe Datenschutzbeauftragte von activeMind erkennen Risiken unmittelbar, handeln proaktiv und verankern Datenschutz nachhaltig in Ihre Prozesse.

Erfüllen Sie die Vorgaben der DSGVO und schaffen Sicherheit im täglichen Umgang mit personenbezogenen Daten.

Die praxisnahen Onlinekurse und Schulungen von activeMind vermitteln relevantes Wissen verständlich, stärken das Bewusstsein für typische Risiken und sorgen dafür, dass Datenschutz im Arbeitsalltag von Ihren Mitarbeitenden sicher umgesetzt wird.

Datenschutz-Software

Bringen Sie System in Ihren Datenschutz. Mit der Datenschutz-Software von activeMind.cloud planen, dokumentieren und steuern Sie Ihr Datenschutzmanagement zentral – von Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitern bis zu Risiken, Betroffenenanfragen und Datenschutzpannen.

Datenschutz-Grundsätze

Die wichtigsten Grundsätze zum Datenschutz (nach Art. 5 DSGVO) – erklärt von den Experten der activeMind AG:

Zweckbindung bei der Datenverarbeitung

Wer personenbezogene Daten verarbeiten will, muss bei Festlegung und Ausgestaltung des Zwecks einige wichtige Kriterien beachten.

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten

Personenbezogene Daten dürfen nur auf rechtmäßig Weise verarbeitet werden. Es bedarf also einer Rechtsgrundlage.

Integrität und Vertraulichkeit bei der Datenverarbeitung

Der DSGVO-Grundsatz von Integrität und Vertraulichkeit fordert von Verantwortlichen sowohl datenschutzrechtliche als auch technologische Anstrengungen. Wir erklären, wie das geht!

Verarbeitung nach Treu und Glauben

Eine Verarbeitung nach Treu und Glauben muss vor allem fair sein. Was das in der Praxis bedeutet, erklären unsere Experten.

Transparenz der Verarbeitung

Inhalt und Bedeutung des Transparenz-Grundsatzes der DSGVO für Unternehmen – einfach und praxisbezogen erklärt.

Richtigkeit der Datenverarbeitung

Wann und mit welchem Aufwand müssen Sie bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Richtigkeit der Daten und der Verarbeitungsprozesse sorgen?

Rechenschaftspflichten bei der Datenverarbeitung

Viele Unternehmen erlassen seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) munter zahllose interne Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. So will man den neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen nachkommen und auf Kontrollen der Aufsichtsbehörden vorbereitet sein. Doch über welche Datenverarbeitungen und deren Schutz müssen Unternehmen überhaupt Rechenschaft ablegen?

Speicherbegrenzung bei der Datenverarbeitung

Die Speicherbegrenzung ist einer der Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 e) DSGVO). Speicherbegrenzung bedeutet, dass personenbezogene Daten derart zu speichern sind, dass eine Identifizierung von Betroffenen nur so lange möglich ist, wie für die Zweckerreichung erforderlich. Bei der konkreten Umsetzung im Unternehmen kommen dafür vor allem eine Löschung oder Anonymisierung infrage.

Datenminimierung bei der Verarbeitung

Die Datenminimierung ist ein in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankertes Prinzip (Art. 5 DSGVO). Demnach sind immer so wenig wie möglich Daten zu verarbeiten, wie zur Erreichung des Zwecks notwendig sind. Um dem Grundsatz der Datenminimierung gerecht zu werden, bieten sich diverse Methoden an.

Unsere Zertifizierungen und Mitgliedschaften

Self-Service-Center

Im Self-Service-Center von activeMind finden interne Datenschutzkoordinatoren und betriebliche Datenschutzbeauftragte weitere zahlreiche Hilfsmittel für Ihre DSGVO-Compliance: 

Aufsichtsbehörden

Was Datenschutz-Aufsichtsbehörden tun, was sie bei Kontrollen wissen wollen und worauf Unternehmen achten sollten.

Auftragsverarbeitung

Hilfsmittel für eine DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag und den Einsatz von Dienstleistern

Beschäftigtendatenschutz

So halten Sie die Regeln des BDSG zum Datenschutz von Mitarbeitenden ein

Betrieblicher bzw. interner Datenschutzbeauftragter

Alles, was Sie über Voraussetzungen, Stellung, Aufgaben und Haftung des betrieblichen bzw. internen Datenschutzbeauftragten wissen müssen

Betroffenenrechte

Wie Sie die in der DSGVO verankterten Datenschutzrechte betroffener Personen wahren

Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)

So gelingen eine DSGVO-konforme Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) und die zugehörige Risikoanalyse

Drittlandtransfer

Meistern Sie die DSGVO-konforme Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten

DSGVO-Bußgelder

Von den Datenschutzaufsichtsbehörden verhängte DSGVO-Bußgelder erklärt - und wie Sie diese für Ihr Unternehmen verhindern.

DSGVO-Grundsätze der Datenverarbeitung

Die DSGVO stellt in Art. 5 einige Prinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf, die jeder kennen sollte

Gesundheit, Medizin und Pharma

Datenschutz und Informationssicherheit für Ärzte, Therapeuten, Kammern, Pharma, Labore und andere medizinische Einrichtungen und den Gesundheitssektor

Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz

Nicht jedes Unternehmen braucht externe Hilfe für seinen Datenschutz. In der Praxis fehlen intern jedoch häufig die Zeit, das spezialisierte Fachwissen und personelle Kapazitäten, um alle Anforderungen der DSGVO dauerhaft sicher umzusetzen. Besonders anspruchsvoll sind hierbei neue digitale Prozesse, KI-Anwendungen, internationale Datentransfers, Datenschutzvorfälle und der Einsatz externer Dienstleister. 

Die passende Lösung richtet sich nach Größe, Branche, Art der Datenverarbeitung, Risikolage und vorhandenen internen Ressourcen. Eine strukturierte Bestandsaufnahme zeigt, ob punktuelle Beratung, ein DSGVO-Audit, Schulungen, Datenschutz-Software oder die dauerhafte Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten sinnvoll ist.

Entscheidend ist, dass die Lösung zu Ihren Abläufen passt und Datenschutz dauerhaft verlässlich umsetzbar macht.

Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zur Auswahl eines externen Datenschutzbeauftragten.

Die Datenschutz-Beratung der activeMind AG kann die Übernahme der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter, DSGVO-Audits, Risikoanalysen und Notfallkonzepte sowie Schulungen und Seminare für alle Mitarbeitenden zum Datenschutzrecht umfassen – je nach individuellem Bedürfnis.

Ausgangspunkt ist dabei eine kostenlose Erstberatung sowie die sich anschließende Prüfung von Dokumenten und IT sowie Interviews mit relevanten Fachbereichen, die in eine Ist-Zustands-Dokumentation mit Handlungsempfehlungen münden.

Spezialisierte Juristen verbinden fundierte Rechtskenntnis mit praktischer Erfahrung aus vergleichbaren Fällen. Dadurch können Risiken frühzeitig erkannt und individuelle, rechtssichere Lösungen entwickelt werden.

Die Juristen von activeMind können dank mehr als 20 Jahren Erfahrung im Datenschutz Sachverhalte, etwa bei internationalen Datentransfers oder branchenspezifischen Anforderungen, angemessen einordnen. Bei Bußgeldverfahren oder Behördenanfragen kann unsere Partnerkanzlei Sie direkt vertreten.

Wer abwartet, riskiert im Ernstfall hohe Bußgelder (Art. 83 DSGVO) und Schadensersatzforderungen Betroffener (Art. 82 DSGVO) – und gerät sofort unter Zeitdruck, weil die Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden greift (Art. 33 DSGVO) und bei hohem Risiko zusätzlich Betroffene selbst informiert werden müssen (Art. 34 DSGVO). Ein durchdachtes Datenschutzkonzept schützt also nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern auch vor teuren Überraschungen und Reputationsschäden.

activeMind bündelt Know-how aus Datenschutz, Informationssicherheit und angrenzenden Themenfeldern. Das zahlt sich in der Praxis aus, denn diese Bereiche hängen eng zusammen. Wer nur einen Teilaspekt im Blick hat, übersieht oft Wechselwirkungen.

Dazu kommt die Erfahrung aus unzähligen Beratungen in über 20 Jahren – von KMU bis zu Konzernen. Die Beratung ist stets auf Augenhöhe und praxisnah. Immer mit dem Ziel, dauerhafte DSGVO-Compliance für Organisationen zu erreichen.

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