ISO 31700 – der neue Standard für Privacy by Design

Was sind die wichtigsten Vorgaben der neuen Norm ISO 31700-1 und 31700-2? Welche Bedeutung hat der neue Standard für Unternehmen? Wie wird sich die Norm auf den Markt auswirken?

800.000 Euro Bußgeld aufgrund diverser Verstöße gegen DSGVO-Grundsätze

Die französische Aufsichtsbehörde CNIL bittet Discord Inc. zur Kasse, da dessen Chat- und Kommunikationstool gegen zahlreiche Datenschutzgrundsätze verstieß.

Blockchain und DSGVO – ein unlösbarer Widerspruch?

Die dezentralisierte Technologie der Blockchain hat viele Vorteile bei der transparenten Speicherung von Transaktionen. Doch wie sieht es mit der Einhaltung der DSGVO aus, insbesondere mit der Gewährleistung von Betroffenenrechten?

Clearview AI und die DSGVO-Bußgelder

Die Akte Clearview AI, Inc.: Wie das US-Unternehmen Bußgelder der Datenschutzbehörden in Europa sammelt – und was andere Unternehmen außerhalb der EU davon lernen können.

525.000 Euro Bußgeld wegen Interessenkonflikt des internen Datenschutzbeauftragten

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter sollte Entscheidungen kontrollieren, die er selbst in seiner Funktion als Geschäftsführer getroffen hatte. Ein eigentlich leicht zu vermeidendes DSGVO-Bußgeld!

Privacy by Design und Privacy by Default

Wie Sie mit datenschutzkonformer IT das Vertrauen von Anwendern (zurück) gewinnen und hohe Bußgelder vermeiden – die umfassende Anleitung für Privacy by Design und Privacy by Default.

Trusted Data Processor – die Verhaltensregel für Auftragsverarbeiter

Kann die Verhaltensregel Trusted Data Processor die aktuellen Probleme bei der Auftragsverarbeitung lösen? Wir werfen einen kritischen Blick auf die Verhaltensregel und geben wichtige Hinweise für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter.

265 Mio. Euro Bußgeld wegen nicht verhindertem Data-Scraping

Die irische Aufsichtsbehörde DPC verlangt wegen eines Datenlecks ein schmerzhaftes DSGVO-Bußgeld von Meta. Für den bemängelten Datenabfluss mussten Facebook und Instagram nicht einmal gehackt werden.

Informationsanspruch einer Aktiengesellschaft über die Kontaktdaten ihrer Aktionäre

Die Vorschriften der Aktionärsrichtlinie (ARUG II) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Aktionären durch Aktiengesellschaften.

Wer haftet, wenn Beschäftigte die Verpflichtung zur Vertraulichkeit verweigern?

Arbeitgeber dürfen die eigene Sorgfaltspflicht nicht unterlaufen, sonst drohen Haftungsrisiken.