Ratgeber und Beiträge für Datenschutz und Informationssicherheit

Bonitätsprüfungen und Datenschutz

Forderungsausfälle können schwerwiegende Folgen haben – es ist daher verständlich, dass ein Unternehmer wissen möchte, ob sein (potentieller) Vertragspartner fähig und willig ist, die geschuldete Gegenleistung zu erbringen. Dieses Sicherheitsbedürfnis wird durch Auskunfteien bedient, die verschiedene Informationen zu einer Aussage über die Bonität und möglicherweise Zuverlässigkeit des in Frage stehenden Geschäftspartners verdichten. Doch die Aussagekraft solcher Ratings ist aufgrund zweifelhafter Methoden umstritten. Zu beachten ist auch, in welchem Verhältnis das Informationsinteresse des Auskunft erfragenden Unternehmens zum Datenschutzinteresse des Vertragspartners steht.

Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten

Durch die moderne Informationstechnologie lassen sich auch größte Datenmengen schnell und einfach verarbeiten, auswerten, weitergeben und speichern. Aus der Perspektive des Datenschutzes ist das eine dementsprechend große Herausforderung. Das Gesetz stellt daher zurecht strenge Anforderungen an die innerbetriebliche Selbstkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten (DSB) auf. Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben die Mindestanforderungen an den Datenschutzbeauftragten in einem Beschluss formuliert.

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