Rechtsverstoß des Cloud-Anbieters – was müssen Unternehmen tun?

Kommt es zu Verstößen eines eingesetzten Cloud-Anbieters gegen geltendes Recht, sollten Unternehmen umgehend handeln. Denn aus rechtlicher Sicht stellt die Datenverarbeitung durch einen Cloud-Anbieter eine Auftragsverarbeitung (AV) dar. Dabei bleibt der Auftraggeber für die Datenverarbeitung verantwortlich. Konsequenterweise ist der Verantwortliche gesetzlich dazu verpflichtet, den Cloud-Anbieter regelmäßig auf die Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorgaben zu kontrollieren. Kommt es zu Abweichungen oder offensichtlichen Rechtsverstößen, hilft das folgende Vorgehen.

Was tun, wenn der Cloud-Anbieter Probleme bereitet?

Stellt der Auftraggeber einen Verstoß des Cloud-Dienstleisters gegen die im AV-Vertrag getroffenen Vereinbarungen oder geltendes Datenschutzrecht fest, so hat er zunächst den Schweregrad des festgestellten Verstoßes zu bewerten. Dafür bietet sich die Einteilung in mittelschwere, schwere und sehr schwere Verstöße an. Bei der Bewertung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

Art und Schutzbedarf der Daten

Mittlerer Verstoß

Daten der Personalabrechnung (Vergütungsgruppe, KFZ-Kennzeichen, Adressdaten)

Schwerer Verstoß

Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit

Sehr schwerer Verstoß

Medizinische Daten lebenserhaltender Systeme, Aufenthaltsdaten prominenter Personen

Beeinträchtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Mittlerer Verstoß

Beeinträchtigung für Betroffene tolerabel

Schwerer Verstoß

Erhebliche Beeinträchtigung möglich

Sehr schwerer Verstoß

Sehr massive Beeinträchtigung möglich

Entstandene oder drohende Schäden

Mittlerer Verstoß

Keine bis geringe Schäden

Schwerer Verstoß

Erhebliche Schäden

Sehr schwerer Verstoß

Existenzbedrohende Schäden

Ursachen des Verstoßes

Mittlerer Verstoß

Weder vorsätzliches noch fahrlässiges Handeln

Schwerer Verstoß

Fahrlässige Verursachung

Sehr schwerer Verstoß

Vorsätzliche Verursachung

Getroffene Sicherheitsmaßnahmen

Mittlerer Verstoß

Angemessener Schutz trotz Verstoß vorhanden

Schwerer Verstoß

Kein ausreichender Schutz

Sehr schwerer Verstoß

Gravierende Sicherheitslücken

Maßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen des Cloud-Anbieters

Nach erfolgter Kategorisierung der Rechtsverstöße sind entsprechend den oben aufgeführten Kategorien bestimmte Reaktionen des Auftraggebers angezeigt.

Mittlerer Verstoß des Cloud-Anbieters:

Schwerer Verstoß des Cloud-Anbieters:

  • Einschaltung des Datenschutzbeauftragten
  • Meldung des Falles an zuständige Aufsichtsbehörde
  • Information der Betroffenen
  • Aufforderung zur unverzüglichen Behebung des Verstoßes (max. eine Woche)
  • Kontrolle der Behebung
  • Einstellung der Datenverarbeitung sowie Übersendung der Daten an den Cloud-Anbieter
  • Kündigung des Auftrages

Sehr schwerer Verstoß des Cloud-Anbieters:

  • Einschaltung des Datenschutzbeauftragten
  • Meldung des Falles an zuständige Aufsichtsbehörde
  • Information der Betroffenen
  • Fristlose Kündigung des Auftrages
  • Migration der Daten zu einem anderen Cloud-Anbieter
  • Sicherstellung der Löschung der Daten beim ehemaligen Cloud-Anbieter

Vorbeugung: Sorgfältige Auswahl des Cloud-Anbieters

Da in gewissen Fällen eine Kündigung des Cloud-Hosting-Auftrages angezeigt ist, hat der Auftraggeber bereits im Vorfeld Maßnahmen zu treffen, die eine allzu große Abhängigkeit von einem bestimmten Cloud-Anbieter verhindern. Unternehmen sollten diesbezüglich schon bei der Auswahl eines Cloud-Anbieters bestimmte Kriterien beachten. Gerade in Hinblick auf das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO ist dieser Punkt von großer Wichtigkeit. Im Übrigen existieren auch sog. Migrationsdienste, die bei der Datenübertragung zwischen Cloud-Anbietern behilflich sind und mögliche bestehende Inkompatibilitäten beseitigen können.

Dieser aktualisierte Artikel erschien zuerst am 23. Februar 2015.

In unserem Portal für Datenschutzbeauftragte finden Sie Ratgeber und kostenlose Vorlagen für alle Aufgaben des unternehmerischen Datenschutzes.