Muster: Social-Media-Richtlinie
Warum der Umgang mit sozialen Netzwerken im Unternehmen geregelt werden sollt
Verbote oder „Kopf in den Sand“ nicht die richtige Taktik
Privat dürfen die Mitarbeiter eines Unternehmens machen was sie wollen. Da werden evtl. Freunde und Bekannte mit liebgemeinten Kraftausdrücken „beschimpft“, der neueste Klatsch und Tratsch aus dem Bekanntenkreis wird ausgetauscht und es wird nach Herzenslust über die Freunde hergezogen. Das kann Unternehmen gleich sein, schließlich stehen die Mitarbeiter während der Freizeit nicht unter „unternehmerischer Herrschaft“. Falls Unternehmen das Web 2.0 jedoch auch gewerblich nutzen, sollten sie sehr darum bemüht sein, für klare Verhältnisse zu sorgen.
Viele Unternehmen pochen darauf, ihren Mitarbeitern am Arbeitsplatz schlichtweg den Umgang mit Facebook, Twitter oder anderen sozialen Netzwerken zu untersagen. Datenschutz und Datensicherheit spielen bei dieser Entscheidung eine große Rolle. Das andere Extrem sind Unternehmen, die sich um das Phänomen der Social Networks überhaupt nicht kümmern, sie vielleicht sogar belächeln. Wie man es auch nimmt, beide Vorgehensweisen sind falsch.
Aufklären ist der richtige Weg
Stattdessen sollten Unternehmer das tun, was schon immer die besten Resultate erzielt hat: Mitarbeiter im Umgang mit den sozialen Netzwerken aufklären. Durch Social Media Guidelines stellt man klar, was getan und gesagt werden darf und was man lieber für sich behalten sollte. Wenn diese Richtlinien wirklich klar dargestellt sind, können sich Unternehmen sicherer sein, dass ihre Mitarbeiter sie nicht in Schwierigkeiten bringen. Auch sollte der Unternehmer sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass der Umgang mit sozialen Netzwerken automatisch zu Risiken im Datenschutz führt. Im Gegenteil: Wenn das Unternehmen keine Regelungen vornimmt, ist das Risiko in diesem Bereich meist größer.
Kritik ja, aber anständig bleiben
Mitarbeiter bringen Unternehmen meist nicht absichtlich in Schwierigkeiten – warum sollten Sie auch, schließlich wollen sie ihren Arbeitsplatz behalten. Es ist vielmehr das Unwissen über geltendes Recht, welches zu Problemen führen kann. Wenn das Unternehmen beispielsweise bei Facebook präsent ist, dürfen die Mitarbeiter dort im gewerblichen Umfeld auch kritische Äußerungen gegenüber anderen Unternehmen preisgeben – sofern dies in einem anständigen Rahmen passiert. Beleidigungen, Drohungen oder nicht belegbare und geschäftsschädigende Aussagen sind verboten und können teure rechtliche Auseinandersetzen provozieren. Bei unangemessener Kritik sollten Unternehmen Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen und eingreifen. Ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter zu kritisch oder schlecht über die Konkurrenz reden, sieht vor Außenstehenden nicht unbedingt seriös und sympathisch aus.
Arbeitszeit in sozialen Netzwerken
Ebenfalls in den Social Media Richtlinien sollten Unternehmen die Zeit regeln, die ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit für soziale Netzwerke aufwenden dürfen. Denn diese entfachen schnell einen gewissen „Ach, ich schaue nur noch diesen einen Link an, dann gehe ich wieder an die Arbeit“-Sog, der dann plötzlich doch zu sehr viel mehr bei Facebook verbrachter Zeit führt.
Private Meinungen kennzeichnen
Außerdem sollten Unternehmen darauf hinweisen, dass Mitarbeiter private Meinungen ausdrücklich als solche kennzeichnen. Dieses Vorgehen ist bereits aus diversen Foren bekannt. Ein Einfaches „Das ist meine private Meinung und spiegelt nicht die Ansichten meines Arbeitsgebers wider“ ist bereits genug, um Unternehmen den Hals im Fall der Fälle aus den rechtlichen Schlingen zu ziehen.