Erstellen Sie mit wenigen Klicks eine Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzhinweise für Ihre Website. Unser kostenloser Datenschutzerklärungs-Generator berücksichtigt dabei selbstverständlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wird regelmäßig aktualisiert.
Bitte beachten Sie beim Erstellen Ihrer Datenschutzerklärung unbedingt die Hinweise bei den jeweiligen Fragen. Mit der Nutzung des Generators gelten die unten aufgeführten Nutzungshinweise als akzeptiert.
Changelog zum Datenschutzhinweis-Generator
Version #2024-08-06
Wir haben unseren Datenschutzhinweis-Generator vollständig überarbeitet:
- Die Inhalte der ausgegebenen Datenschutzerklärung wurden an aktuelle rechtliche Entwicklungen angepasst. Hier geht es vor allem die Themen Einwilligung (Cookies) und Drittlandtransfer (vor allem in die USA).
- Die Usability bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Website wurde umfassend verbessert. Viele Fragen erscheinen jetzt erst in Abhängigkeit von Ihren Antworten, so dass Sie sich auf die für Sie bzw. Ihre Datenschutzerklärung wichtigen Themen konzentrieren können.
Version #2019-04-10
Die Aktualisierungen der Version #2019-04-10 im Vergleich zur vorhergehenden (#2018-09-24) sind geringfügig und dienen lediglich der Verbesserung kleinerer sprachlicher Aspekte. Wir empfehlen Ihnen, ggfs. notwendige Anpassungen händisch vorzunehmen:
Einleitung
Alt
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, […]
Neu
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, […]
Google Webfonts
Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ohne die korrekte Darstellung der Inhalte von Standardschriften nicht ermöglicht werden.Widerruf der Einwilligung:
Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen Einbindung JavaScript-Blocker installieren. […]Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.Widerruf der Einwilligung:
Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. […]
Version #2018-09-24
Das Changelog zum Datenschutzhinweis-Generator beginnt mit Version #2018-09-24. Unterschiede zu früheren Versionen sind nicht festgehalten. Zukünftige Anpassungen werden hier dokumentiert, damit Sie Ihre Datenschutzerklärung noch einfacher aktualisieren können.
Fragen und Antworten zum Datenschutzerklärungs-Generator
Wozu dient eine Datenschutzerklärung?
Der Grundsatz der Transparenz ist eines der übergeordneten Themen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die betroffene Person soll demnach umfassend darüber informiert werden, wie der jeweilige Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
Bisher forderte das Telemediengesetz (TMG), dass jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Das TMG basiert auf der ePrivacy-Richtlinie, die durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst werden soll. Letztere lässt weiterhin auf sich warten und es ist auch noch unklar, ob diese neue ePrivacy-Verordnung konkrete Regelungen zu den Informationspflichten für Webseiten enthalten wird.
Daher müssen jetzt und wohl auch in Zukunft – im Rahmen der Transparenz – die Regelungen in Art. 12 ff. DSGVO in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Dieses Argument wird durch den Erwägungsgrund 58 DSGVO unterstützt, welcher ausdrücklich eine Veröffentlichung der Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO im Internet als Option ausweist.
Ferner müssen nach Art. 12 DSGVO die Informationen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache erteilt werden. Ein Abschreiben des Gesetzes ist demnach nicht möglich. Damit die Datenschutzerklärung leicht auffindbar ist, sollte diese von der Startseite aus und auch von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks unter einem Link namens „Datenschutzerklärung“ oder „Datenschutzhinweise“ abrufbar sein.
Um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, muss nicht nur über die eigene Verarbeitung der Daten (z. B. Kontaktformular und Newsletter) informiert werden, sondern auch über die Verarbeitung von Daten, die durch Dritte veranlasst wird, d. h. die Verarbeitung von in die Website eingebundenen Diensten (z. B. Social-Sharing, Social-Sign-In, Website-Nutzungsanalysen oder Retargeting). Details zur Verarbeitung in datenschutzkritischen Staaten (z. B. den USA) dürfen dabei ebenso wenig fehlen, wie das Angebot einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit. Demnach sollten Verantwortliche nicht nur die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen, sondern gegebenenfalls auch die nach Art. 14 DSGVO nötigen Angaben zur Verfügung stellen.
Nutzungshinweise für unsere kostenlosen Generatoren
Dieser Generator wird von den Spezialisten der activeMind AG entwickelt und bereitgestellt. Der Generator kann nicht auf alle denkbaren Spezialfälle eingehen. Eine datenschutzrechtliche oder sonstige anwaltliche Beratung kann und soll er nicht ersetzen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen!
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Wenn Sie die Datenschutzerklärung oder Teile davon auf Ihrer Website verwenden, ist der Hinweis auf die activeMind AG und der Link zu unserer Website auf jeden Fall in der Erklärung zu belassen.