Mit unserem kostenlosen Generator können Sie ein Mitarbeiter-Informationsschreiben nach DSGVO erstellen. Den generierten Text können Sie einfach in ein Schreiben an Ihre Beschäftigten kopieren, um diese gem. Art. 13 DSGVO zu informieren (z. B. per E-Mail).
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hält verschiedene Rechtsgrundlagen bereit, auf die eine Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden kann. Da sich die Anwendungsbereiche der Grundlagen oftmals überschneiden, kommt es in der Praxis ganz entscheidend darauf an, die geeignetste und nachhaltigste Rechtsgrundlage zu finden. Der folgende Leitfaden soll hierbei Orientierung bieten.
Mitarbeiter, die als (interner) betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt sind, genießen gemeinhin Kündigungsschutz. Ein aktuelles Gerichtsurteil erweitert diesen Schutz nun auch auf Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten. Unternehmen, die ein ganzes Team bzw. eine Abteilung mit dem unternehmerischen Datenschutz beauftragen, sollten also sehr genau darauf achten, welche Mitarbeiter sie dort einsetzen. Doch es gibt eine Alternative für alle, die sich durch diesen Kündigungsschutz zu sehr eingeschränkt fühlen.
Mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets ermöglichen mit ihren zugehörigen Anwendungen ein ortsunabhängiges Arbeiten. Viele Unternehmer sind sich jedoch selten der erheblichen Risiken für den Datenschutz bewusst, die der Einsatz mobiler Endgeräte in der Praxis mit sich bringt.
Externer Datenschutzbeauftragter in Köln Home » Sie haben gesucht nach » Seite 45 Die meisten Unternehmen müssen laut EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Weil der Datenschutz zu den wichtigsten unternehmerischen Tätigkeiten gehört und sich das Datenschutzrecht schnell ändert, ist dies eine sehr anspruchsvolle Position. Der Schulungsaufwand für Mitarbeiter als interne Datenschutzbeauftragte ist enorm. Deshalb [...]
Warum eine Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von RFID-Chips unerlässlich ist
Geht es um Speicherung und Löschung personenbezogener Daten, können verschiedene Aspekte des Datenschutzrechts sowie andere Gesetze sich (scheinbar) widersprechen. Insbesondere Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten müssen mit der Speicherbegrenzung als Pflicht zum Löschen abgewogen werden. Um dabei im Unternehmen den Überblick zu behalten und in allen Abteilungen datenschutzkonform zu arbeiten, ist ein Löschkonzept die beste Lösung.
Mit der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll der Datenschutz als personenbezogenes Grundrecht gestärkt werden. Weil sich dadurch der Pflichtenkatalog für Unternehmen maßgeblich erweitert, sollten Sie den Datenschutz zu einem zentralen Aspekt unternehmerischer Tätigkeit machen und ihm in der Risikobewertung eine höhere Bedeutung beimessen. Für etwaige Bußgelder bei Datenschutzverstößen können Sie sogar zu bilanziellen Rückstellungen verpflichtet sein. Dieser Artikel hilft Ihnen, die Risiken einzuschätzen.
Wieder einmal wollen Behörden in den USA den vollen Zugriff auf Kundendaten von US-Unternehmen – auch wenn diese Daten in Rechenzentren in Europa gespeichert sind. Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten muss nun entscheiden, ob dies rechtens ist. Falls er den Zugriff auf die Daten für legitim erklärt, hätte dies katastrophale datenschutzrechtliche Auswirkungen.
Datenschutzvorschriften gelten selbstverständlich auch für Papierdokumente – bei der Aufbewahrung ebenso wie bei der Aktenvernichtung. Unsere kostenlose Checkliste hilft Ihnen, personenbezogene Daten bis zum Ende entsprechend zu schützen!