Einwilligung in E-Mail-Werbung nicht unbegrenzt gültig
Sie erhalten plötzlich Werbe-E-Mails von einem Unternehmen, aber können sich nicht erinnern, eine Einwilligung dazu erteilt zu haben? Eine solche Situation kann laut § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG bereits als unzumutbare Belästigung gelten. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist dies auch dann der Fall, wenn eine Einverständniserklärung zu weit in der Vergangenheit liegt.