So funktioniert die Datenschutz­folgenabschätzung (Anleitung)

Nicht jede Verarbeitung personenbezogener Daten greift gleichermaßen stark in das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen ein. Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sollen Verantwortliche die Risiken und Folgen evaluieren, die für Betroffene aus Datenverarbeitungen folgen können. Unsere praktische Anleitung hilft beim Einstieg!

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung: Einwilligung, Vertrag oder doch Interessenabwägung?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hält verschiedene Rechtsgrundlagen bereit, auf die eine Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden kann. Da sich die Anwendungsbereiche der Grundlagen oftmals überschneiden, kommt es in der Praxis ganz entscheidend darauf an, die geeignetste und nachhaltigste Rechtsgrundlage zu finden. Der folgende Leitfaden soll hierbei Orientierung bieten.

Kündigungsschutz auch für stellvertretende Datenschutzbeauftragte

Mitarbeiter, die als (interner) betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt sind, genießen gemeinhin Kündigungsschutz. Ein aktuelles Gerichtsurteil erweitert diesen Schutz nun auch auf Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten. Unternehmen, die ein ganzes Team bzw. eine Abteilung mit dem unternehmerischen Datenschutz beauftragen, sollten also sehr genau darauf achten, welche Mitarbeiter sie dort einsetzen. Doch es gibt eine Alternative für alle, die sich durch diesen Kündigungsschutz zu sehr eingeschränkt fühlen.

Sicherer Umgang mit mobilen Endgeräten im Unternehmen

Mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets ermöglichen mit ihren zugehörigen Anwendungen ein ortsunabhängiges Arbeiten. Viele Unternehmer sind sich jedoch selten der erheblichen Risiken für den Datenschutz bewusst, die der Einsatz mobiler Endgeräte in der Praxis mit sich bringt.

Datenschutz beim Einsatz von RFID-Chips

Warum eine Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von RFID-Chips unerlässlich ist

Das datenschutzkonforme Löschkonzept

Geht es um Speicherung und Löschung personenbezogener Daten, können verschiedene Aspekte des Datenschutzrechts sowie andere Gesetze sich (scheinbar) widersprechen. Insbesondere Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten müssen mit der Speicherbegrenzung als Pflicht zum Löschen abgewogen werden. Um dabei im Unternehmen den Überblick zu behalten und in allen Abteilungen datenschutzkonform zu arbeiten, ist ein Löschkonzept die beste Lösung.

Datenschutzrisiken in der Bilanz: Rückstellungen für potentielle Bußgelder

Mit der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll der Datenschutz als personenbezogenes Grundrecht gestärkt werden. Weil sich dadurch der Pflichtenkatalog für Unternehmen maßgeblich erweitert, sollten Sie den Datenschutz zu einem zentralen Aspekt unternehmerischer Tätigkeit machen und ihm in der Risikobewertung eine höhere Bedeutung beimessen. Für etwaige Bußgelder bei Datenschutzverstößen können Sie sogar zu bilanziellen Rückstellungen verpflichtet sein. Dieser Artikel hilft Ihnen, die Risiken einzuschätzen.

Baldiges Aus für US-Daten-Dienstleister in der EU?

Wieder einmal wollen Behörden in den USA den vollen Zugriff auf Kundendaten von US-Unternehmen – auch wenn diese Daten in Rechenzentren in Europa gespeichert sind. Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten muss nun entscheiden, ob dies rechtens ist. Falls er den Zugriff auf die Daten für legitim erklärt, hätte dies katastrophale datenschutzrechtliche Auswirkungen.

5 Thesen zu Bußgeldern unter der DSGVO

Dass in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) drastisch höhere Bußgelder vorgesehen sind, als im bisherigen Datenschutzrecht, hat mittlerweile wohl jedes Unternehmen gehört. Was aber bedeuten die neuen Bußgeldvorschriften in der DSGVO für die Praxis? Worauf müssen sich Unternehmen konkret einstellen? Während vieles davon abhängt, wie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden tatsächlich sanktionieren, können wir einige gut begründete Thesen bereits jetzt aufstellen.

Technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen schützen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt hierbei die vom alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewohnten Datenschutzkontrollen sowie die Acht Gebote des Datenschutzes nach Anlage zu § 9 BDSG. Eine Konkretisierung bleibt in der DSGVO jedoch aus. Deshalb empfiehlt es sich, auf einen anderen Standard zurückzugreifen, um die Datenschutz– und Datensicherheits-Maßnahmen zu implementieren bzw. bei Dienstleistern zu überprüfen.