Ratgeber und Beiträge für Datenschutz und Informationssicherheit

Die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten

Viele Unternehmen sehen die gesetzliche Vorgabe zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten als lästige Pflicht an. Daher wird oftmals ein Mitarbeiter, der der Geschäftsführung nahesteht oder dem sonst großes Vertrauen entgegengebracht wird, zum Datenschutzbeauftragten bestellt – und eben nicht derjenige mit der größten Fachkunde. Die Bestellung eines nicht fachkundigen Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Leider lässt das Gesetz unklar, was genau unter dem Begriff der Fachkunde zu verstehen ist. Genauere Anforderungen haben sich jedoch inzwischen in der Praxis herauskristallisiert und werden im Folgenden dargelegt.

Ohne Datenschutzbeauftragten droht Bußgeld

Noch immer scheinen es viele Verantwortliche nicht zu wissen, aber so gut wie jedes Unternehmen muss einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Aufsichtsbehörden wollen verstärkt die ordentliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Unternehmen überprüfen.

Tell-a-Friend ist Spam: BGH-Urteil zu Freundschaftswerbung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. September 2013 (Az.: I ZR 208/12) entschieden, dass sogenannte Empfehlungs-E-Mails nichts anderes als unverlangte Werbe-E-Mails sind. Richtet sich solch eine Nachricht an einen Gewerbetreibenden oder auch freiberuflich Tätigen, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Dropbox: Datenschutz und Datensicherheit

An der Dropbox scheiden sich die Gemüter: Wer schon eimal ausprobiert hat, wie praktisch das Tool für die tägliche Arbeit ist, will kaum wieder darauf verzichten. Andererseits ist nach zahlreichen Negativschlagzeilen immer ein mulmiges Gefühl dabei, wenn man an die Sicherheit der Daten denkt, die man dem Unternehmen anvertraut. Sie müssen aber nicht auf die Vorteile der Dropbox verzichten, wenn Sie mit eigenen Maßnahmen für die Sicherheit ihrer persönlichen Daten sorgen.

Inkassodienste und Datenschutz: Rechtskonformes Forderungsmanagement

Hohe Außenstände können empfindliche Auswirkungen auf die Liquidität haben. Daher beauftragen Unternehmen gerne Inkassobüros mit der der Beitreibung ausstehender Forderungen. Notwendigerweise werden dabei personenbezogene Daten der Schuldner verarbeitet, die teils sensibler Natur sind. Darum gelten hier besondere Regelungen zum Schutz dieser Informationen.

Urteil: Double-opt-in Mails sind Spam

Vor kurzem hatte das OLG München (29 U 1682/12) folgenden Fall zu beurteilen: Eine Steuerkanzlei erhielt eine E-Mail von einem Newsletteranbieter mit der Aufforderung, eine Anmeldung zu einem Newsletter durch Anklicken des in der Mail enthaltenen Links zu bestätigen. Kurz darauf erhielt die Kanzlei eine weitere Willkommensmail über die erfolgreiche Anmeldung zum Newsletter. Die Steuerkanzlei mahnte den Versender der Mail bzw. des Newsletters ab. Der Fall ging vor Gericht. Dort unterlag der Newsletteranbieter vor allem deswegen, weil er im Prozess kein Protokoll des Anmeldevorgangs vorlegte.

Einwilligung in E-Mail-Werbung nicht unbegrenzt gültig

Sie erhalten plötzlich Werbe-E-Mails von einem Unternehmen, aber können sich nicht erinnern, eine Einwilligung dazu erteilt zu haben? Eine solche Situation kann laut § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG bereits als unzumutbare Belästigung gelten. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist dies auch dann der Fall, wenn eine Einverständniserklärung zu weit in der Vergangenheit liegt.

Neuregelung des Datenschutzes in der EU

Kommt bereits in wenigen Monaten eine verbindliche EU-Datenschutzverordnung? Es gibt einige Anzeichen dafür. Damit könnte sehr bald der Weg für ein EU-weit gleich ausgestaltetes Datenschutzrecht frei sein. Eine Verordnung gilt unmittelbar für alle Mitgliedstaaten, ohne dass noch ein Umsetzungsverfahren in das Inlandsrecht notwendig wäre. Erfreulich ist dabei, es werden wohl viele Regelungen, die in Deutschland bereits gelten, in die Regelung übernommen. Das Datenschutzniveau wird also nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gebracht, sondern vielmehr auf einen vergleichbaren Stand angehoben.

Cloud Computing und Datenschutz außerhalb der EU

Verarbeitet ein Cloud-Dienst Daten außerhalb der EU und des Europäischen-Wirtschaftsraums (EWR), so gelten die besonderen Anforderungen der §§ 4b, 4c BDSG für den Drittstaatentransfer. Zu den Drittstaaten in diesem Sinne zählen beispielsweise die USA.

Erforderlichkeit der Erhebung oder Verarbeitung von Daten

"Aber wir brauchen diese Daten doch!" An einigen Stellen erlaubt das Gesetz die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch ohne Einwilligung des Betroffenen und sogar gegen seinen Willen. So etwa im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen Verhältnisses, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG. Wie auch hier, so stehen diese Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot, personenbezogene Daten zu erheben oder zu nutzen, regelmäßig unter dem Vorbehalt der "Erforderlichkeit". Dieser Begriff wird häufig zu eigenen Gunsten falsch interpretiert. Die Folge dieser Fehleinschätzung ist die Rechtswidrigkeit der fraglichen Aktion. Es drohen Bußgelder, Haftung und andere negative Folgen.

Dokumenten – Datenschutz

Viele Computer-Dateien (doc, docx, xls, xlsx, pdf, jpg usw.) enthalten Metadaten. Metadaten sind zusätzliche Dateiinformationen, die Sie z.B. erzeugen, wenn Sie eine neue Word- oder Excel-Datei speichern. In diesen Dateien werden teilweise Informationen abgelegt, die eigentlich keine andere Person etwas angehen. Trotzdem werden diese Daten oftmals vergessen und nicht bewusst gelöscht.

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