Mit dem kostenlosen Impressums-Generator der activeMind AG können Sie mit wenigen Klicks ein Impressum für Ihre Website erstellen. Unser kostenloser Generator berücksichtigt dabei selbstverständlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wird regelmäßig aktualisiert.

Bitte beachten Sie beim Erstellen des Impressums unbedingt die Infoboxen bei den jeweiligen Fragen. Der Generator kann zudem nicht auf alle denkbaren Spezialfälle eingehen. Eine datenschutzrechtliche oder sonstige anwaltliche Beratung kann und soll er nicht ersetzen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen!

Nutzungshinweise

Alle Rechte am Generator bleiben vorbehalten! Der Einsatz des durch unseren Generator generierten Textes ist Ihnen zu eigenen (auch kommerziellen) Zwecken erlaubt und frei möglich.

Wir bieten für diesen kostenfreien Dienst weder Support noch Beratung an und bitten höflich, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Wer ist die verantwortliche Stelle, für die Sie das Impressum erstellen wollen?

Für Unternehmen:

Für freie Berufe:

Geben Sie hier die Adresse ein, unter der die verantwortliche Stelle niedergelassen ist:

Tragen Sie hier alle vertretungsberechtigten Personen mit dem Titel wie Geschäftsführer oder Vorstand ein: Info-Icon

Tragen Sie hier die Registernummer (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) mit Angabe des zuständigen Gerichts ein:

Haben Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Haben Sie eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Ist für die auf der Website angebotenen Dienste eine behördliche Zulassung notwendig, geben Sie hier Ihre Aufsichtsbehörde und deren Postadresse an: Info-Icon

Bedarf der Dienst, den Sie anbieten einer Zulassung bei einer Kammer, wie beispielsweise bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, sind nachfolgende Angaben zu machen:

Haben Sie eine Berufshaftpflichtversicherung, sind hier Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft und der Geltungsbereich für den Versicherungsschutz anzugeben:

Befindet sich Ihre AG, KGaA oder GmbH in der Abwicklung oder Liquidation, ist dies hier anzugeben:

Urheberrechtliche Hinweise:

Die Urheber der auf der Webseite verwendeten Bilder/Fotos sind hier namentlich zu nennen und ggf. der entsprechende Link auf die Webseite des Urhebers/Lizenzgebers anzugeben.

Hinweis für journalistisch-redaktionelle Inhalte:

Stellen Sie auf Ihrer Webseite journalistisch-redaktionelle Inhalte bereit, dann geben Sie hier den/die Verantwortlichen mit Adresse ein und beschreiben wer für welche Inhalte jeweils verantwortlich ist.

Wenn Sie (auch) Leistungen für Verbraucher anbieten:

Sind Sie verpflichtet oder freiwillig bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen? Info-Icon

Wenn Sie verpflichtet sind oder freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, geben Sie hier bitte die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle an: Info-Icon

Handelt es sich bei Ihrer Website um einen Onlineshop bzw. können Dienstleistungen oder Waren erworben werden? Info-Icon

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Wozu dient eine Datenschutzerklärung?

Der Grundsatz der Transparenz ist eines der übergeordneten Themen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die betroffene Person soll demnach umfassend darüber informiert werden, wie der jeweilige Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

Bisher forderte das Telemediengesetz (TMG), dass jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Das TMG basiert auf der ePrivacy-Richtlinie, die durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst werden soll. Letztere lässt weiterhin auf sich warten und es ist auch noch unklar, ob diese neue ePrivacy-Verordnung konkrete Regelungen zu den Informationspflichten für Webseiten enthalten wird.

Daher müssen jetzt und wohl auch in Zukunft – im Rahmen der Transparenz – die Regelungen in Art. 12 ff. DSGVO in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Dieses Argument wird durch den Erwägungsgrund 58 DSGVO unterstützt, welcher ausdrücklich eine Veröffentlichung der Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO im Internet als Option ausweist.

Ferner müssen nach Art. 12 DSGVO die Informationen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache erteilt werden. Ein Abschreiben des Gesetzes ist demnach nicht möglich. Damit die Datenschutzerklärung leicht auffindbar ist, sollte diese von der Startseite aus und auch von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks unter einem Link namens „Datenschutzerklärung“  oder „Datenschutzhinweise“ abrufbar sein.

Um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, muss nicht nur über die eigene Verarbeitung der Daten (z. B. Kontaktformular und Newsletter) informiert werden, sondern auch über die Verarbeitung von Daten, die durch Dritte veranlasst wird, d. h. die Verarbeitung von in die Website eingebundenen Diensten (z. B. Social-Sharing, Social-Sign-In, Website-Nutzungsanalysen oder Retargeting). Details zur Verarbeitung in datenschutzkritischen Staaten (z. B. den USA) dürfen dabei ebenso wenig fehlen, wie das Angebot einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit. Demnach sollten Verantwortliche nicht nur die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen, sondern gegebenenfalls auch die nach Art. 14 DSGVO nötigen Angaben zur Verfügung stellen.