Meldung von Datenpannen an Aufsichtsbehörden

Inhalt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt Unternehmen vor, bei Datenpannen bzw. Datenschutzverstößen die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren. Die Meldung einer Datenpanne kann in der Regel online über die Website der jeweiligen Datenschutz-Aufsichtsbehörde erfolgen. In unserer Übersicht finden Sie das passende Formular.

Kriterien für die und Ausnahmen von der Meldepflicht definiert Art. 33 DSGVO. Ob Sie eine Datenschutzverletzung melden müssen, können Sie nach Lektüre unserer praktischen Anleitung für den Umgang mit Datenpannen selbstständig einschätzen.

Sollte bei einer bestehenden Meldepflicht nicht gemeldet werden, kann in einem sich anschließendem Bußgeldverfahren mit Strafen zu rechnen sein – ganz zu schweigen vom Reputationsverlust bei Bekanntwerden der Datenpanne. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den Umgang mit Datenpannen und Datenschutzverstößen unternehmensweit einheitlich mit einer entsprechenden Richtlinie zu regeln (siehe unsere kostenlose Vorlage).

Liste der Aufsichtsbehörden mit Links zur Meldung einer Datenschutzverletzung

Bundesland

Aufsichtsbehörde

Meldung Datenpanne

Baden-WürttembergLandesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-WürttembergOnlineformular
BayernBayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtOnlineformular
BerlinBerliner Beauftragte für Datenschutz und InformationsfreiheitFormular zum Herunterladen + Ausfüllen
BrandenburgDie Landesbeauftragte für den Datenschutz und Akteneinsicht BrandenburgOnline nicht möglich, Kontakt siehe hier
BremenDie Landesbeauftragte für DatenschutzOnlineformular
HamburgDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und InformationsfreiheitOnlineformular
HessenDer Hessische Beauftragte für Datenschutz und InformationsfreiheitFormular zum Herunterladen + Ausfüllen
Mecklenburg-VorpommernDer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-VorpommernOnlineformular
NiedersachsenDie Landesbeauftragte für den Datenschutz NiedersachsenOnlineformular
Nordrhein-WestfalenLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-WestfalenOnlineformular (nach Registrierung)
Rheinland-PfalzDer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-PfalzOnlineformular
SaarlandUnabhängiges Datenschutz Zentrum SaarlandOnlineformular
SachsenSächsischer DatenschutzbeauftragterOnlineformular (nach Double-Opt-in)
Sachsen-AnhaltLandesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-AnhaltOnlineformular
Schleswig-HolsteinUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-HolsteinOnline nicht möglich, Kontakt siehe hier
ThüringenThüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitOnline nicht möglich, Kontakt siehe hier

 

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