Medizinischer Datenschutz bei iPrax Systems [Best Practice]

Unternehmen, die im Gesundheitssektor aktiv sind, können sich derzeit über zwei sehr interessante Megatrends freuen: Zum einen ermöglicht die Individualisierung medizinischer Bedürfnisse und gesundheitlicher Vorsorge eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle. Zum anderen hilft die Digitalisierung dabei, Interessierte immer gezielter anzusprechen und Kunden – Patienten ebenso wie Ärzte und Therapeuten – jederzeit mit passenden Dienstleistungen zu versorgen. Eine besonders große Herausforderung stellt jedoch der Datenschutz im medizinischen Bereich dar. Denn Daten über Diagnosen von Ärzten, Medikamente und Therapien sind besonders sensibel. Warum es sich für Gesundheitsunternehmen daher besonders lohnt, einen externen Datenschutzbeauftragten beratend hinzuzuziehen, erklärt Dirk Becker, Geschäftsführer von iPrax Systems im Best-Practice-Interview.

Datenschutz bei Retargeting & Social Sharing – Dürfen Werbetechnologien Dritter in Websites eingebunden werden?

Im Rahmen des Online-Marketings werden auf Unternehmenswebsites häufig Dienste von Dritten eingesetzt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Analysetools, Produktwerbungsdienste (insbesondere zum Retargeting) oder sogenannte Social Plugins. Zu Letzteren hat sich das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil positioniert und eine unzulässige Einbindung durch den beklagten Websitebetreiber (ein bekannter Onlineshop) festgestellt. Der Beitrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Fallstricke für Websitebetreiber bei der Einbindung von Werbetechnologien und zeigt auf, wie eine rechtskonforme Nutzung möglich ist.

Geräteübergreifendes Tracking aus Sicht des Datenschutzes

Wenn ein Internetnutzer sich ein Produkt nicht nur auf dem Laptop, sondern auch auf dem Tablet oder dem Smartphone ansieht, ist das ein Problem für Analyse- und Werbedienste: Sie erhalten kein einheitliches Bild mehr vom Verhalten des Nutzers. Die Lösung ist das „Cross-Device-Tracking“, also Technologien, die eine geräteübergreifende Profilbildung des Nutzers ermöglichen. Was technisch mittlerweile möglich ist, muss deswegen aber noch lange nicht datenschutzkonform sein. Deshalb analysiert dieser Artikel zunächst die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte von Nachverfolgungstechnik, um anschließend die datenschutzrechtliche Zulässigkeit unterschiedlicher Cross-Device-Tracking-Technologien zu diskutieren.

Datenschutz bei WLAN Zugängen von Gästen

Viele Unternehmen bieten den Gästen Ihres Hauses als Service einen kostenlosen WLAN-Zugang an. Aus rechtlicher Sicht ist dies nicht ganz unbedenklich, da das Unternehmen für rechtswidrige Handlungen verantwortlich ist, die über diesen WLAN-Anschluss begangen werden. Unternehmen sollten daher darauf achten, stets individuelle Zugangskennungen zu vergeben.

Ohne Datenschutzbeauftragten droht Bußgeld

Noch immer scheinen es viele Verantwortliche nicht zu wissen, aber so gut wie jedes Unternehmen muss einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Aufsichtsbehörden wollen verstärkt die ordentliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Unternehmen überprüfen.

Die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten

Viele Unternehmen sehen die gesetzliche Vorgabe zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten als lästige Pflicht an. Daher wird oftmals ein Mitarbeiter, der der Geschäftsführung nahesteht oder dem sonst großes Vertrauen entgegengebracht wird, zum Datenschutzbeauftragten bestellt – und eben nicht derjenige mit der größten Fachkunde. Die Bestellung eines nicht fachkundigen Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Leider lässt das Gesetz unklar, was genau unter dem Begriff der Fachkunde zu verstehen ist. Genauere Anforderungen haben sich jedoch inzwischen in der Praxis herauskristallisiert und werden im Folgenden dargelegt.

Tell-a-Friend ist Spam: BGH-Urteil zu Freundschaftswerbung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. September 2013 (Az.: I ZR 208/12) entschieden, dass sogenannte Empfehlungs-E-Mails nichts anderes als unverlangte Werbe-E-Mails sind. Richtet sich solch eine Nachricht an einen Gewerbetreibenden oder auch freiberuflich Tätigen, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Dropbox: Datenschutz und Datensicherheit

An der Dropbox scheiden sich die Gemüter: Wer schon eimal ausprobiert hat, wie praktisch das Tool für die tägliche Arbeit ist, will kaum wieder darauf verzichten. Andererseits ist nach zahlreichen Negativschlagzeilen immer ein mulmiges Gefühl dabei, wenn man an die Sicherheit der Daten denkt, die man dem Unternehmen anvertraut. Sie müssen aber nicht auf die Vorteile der Dropbox verzichten, wenn Sie mit eigenen Maßnahmen für die Sicherheit ihrer persönlichen Daten sorgen.

Inkassodienste und Datenschutz: Rechtskonformes Forderungsmanagement

Hohe Außenstände können empfindliche Auswirkungen auf die Liquidität haben. Daher beauftragen Unternehmen gerne Inkassobüros mit der der Beitreibung ausstehender Forderungen. Notwendigerweise werden dabei personenbezogene Daten der Schuldner verarbeitet, die teils sensibler Natur sind. Darum gelten hier besondere Regelungen zum Schutz dieser Informationen.

Urteil: Double-opt-in Mails sind Spam

Vor kurzem hatte das OLG München (29 U 1682/12) folgenden Fall zu beurteilen: Eine Steuerkanzlei erhielt eine E-Mail von einem Newsletteranbieter mit der Aufforderung, eine Anmeldung zu einem Newsletter durch Anklicken des in der Mail enthaltenen Links zu bestätigen. Kurz darauf erhielt die Kanzlei eine weitere Willkommensmail über die erfolgreiche Anmeldung zum Newsletter. Die Steuerkanzlei mahnte den Versender der Mail bzw. des Newsletters ab. Der Fall ging vor Gericht. Dort unterlag der Newsletteranbieter vor allem deswegen, weil er im Prozess kein Protokoll des Anmeldevorgangs vorlegte.

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