Smartphones und Profilbildung

Der große Reiz von Smartphones liegt in den zahllosen nützlichen oder spaßigen Funktionen, die diese Geräte neben dem Telefonieren haben können. Ihre vielseitige Nutzung macht sie aber auch zu idealen Datenkraken, die in einem Maß Informationen über Ihre Nutzer sammeln, welches diese meist kaum erahnen.

Statistisch gesehen ist jeder dritte Deutsche laut einer Bitkom-Studie Besitzer eines Smartphones, unter den jüngeren Bundesbürgern ist der Anteil tatsächlich weit höher. Das Telefonieren ist bei den mobilen Alleskönnern inzwischen nur noch eine von vielen Funktionen. Vom Surfen im Internet über intelligente Einkaufszettel bis hin zu verrückten Funktionen wie dem Ausblasen von Kerzen mit der “Blower” App schätzen Nutzer ihre Smartphones für allerlei praktische oder unterhaltsame Anwendungen.

Kein Wunder also, dass die Geräte ständige Begleiter ihrer Besitzer sind und auch viel häufiger genutzt werden als herkömmliche Mobiltelefone. Doch bei der vermehrten Nutzung der Geräte mit Anbindung ans Internet und Standortermittlung per GPS geben die Nutzer auch ungemein mehr Informationen über sich preis – meist mehr als sie ahnen. Dabei lässt die Euphorie über die immer neuen Möglichkeiten der bunten Smartphone-Welt die Anwender allzu häufig eine kritische Auseinandersetzung damit vergessen.

Wie vielen Nutzern ist es wohl bewusst, dass manche teilweise recht simple Anwendung, etwa wie eine Taschenlampenfunktion, möglicherweise umfassende Daten über ihren Anwender wie Adressbuch, Standortdaten, Anruflisten oder angesurfte Webseiten weitergibt?

Die Entwicklung und der Vertrieb von Apps erfordern oft einen großen Aufwand. Bei der regelrechten Flut an sehr preiswerten bis kostenlosen Anwendungen muss man sich fragen, wie sich das für die Anbieter rechnet. Die Antwort lautet: Man bezahlt mit seinen persönlichen Daten und unter Umständen auch mit denen der Freunde und Bekannten, mit denen man kommuniziert oder die man in seinem Adressbuch führt.

Der Wert von Nutzerprofilen

Mehr als 6 Milliarden Euro wird dem Onlinevermarkterkreis im BVDW zufolge dieses Jahr in Deutschland mit Onlinewerbung umgesetzt. Dabei steigt im Internet die Bedeutung von personalisierter Werbung. Je genauer Werbung einen potenziellen Kunden erreicht, desto mehr ist sie wert. Dabei wird nicht mehr in groben Zielgruppen gedacht, Werbung soll an die Vorlieben, Gewohnheiten und Wünsche einzelner Personen angepasst werden.

Noch effektiver ist Werbung, wenn das soziale Umfeld eines Nutzers mit einbezogen wird. Wenn das Verkaufsargument als vermeintliche „Empfehlung“ eines Bekannten oder Freundes verpackt wird, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Produkt wahrgenommen und gekauft wird enorm.

Der gläserne Smartphone-Nutzer

Um maßgeschneiderte Werbung platzieren zu können, wollen Anbieter möglichst alles über einen Nutzer erfahren und ihn auch immer wiedererkennen können. So kommt es zu einer ausufernden Datensammlung und umfassenden Protokollierung jedes digitalen Schrittes, den ein Anwender macht. Dabei ist den meisten von ihnen gar nicht bewusst, dass sie von ihren mobilen Begleitern regelrecht ausspioniert werden.

Allein schon die Nutzung mancher Betriebssysteme für Smartphones setzt voraus, dass man dem Anbieter gestattet, umfassende Informationen aufzuzeichnen. Den Datenschutzbestimmungen des Android-Anbieters Google ist etwa zu entnehmen, dass bei der Nutzung seiner Dienste unter anderem folgende Informationen ermittelt und gespeichert werden können: eindeutige Gerätekennungen, Hardware-Einstellungen, Browser-Typ und -Sprache, die eindeutige IP-Adresse, aufgerufene Seiten, eingegebene Suchbegriffe, Telefonnummer, Anrufprotokolle inklusive der Nummern der Anrufer, Datum und Uhrzeit und Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen sowie Standortdaten selbst wenn kein GPS genutzt wird. Auch andere Systeme zeigen sich nicht unbedingt weniger datenhungrig.

Die Verantwortung liegt beim Einzelnen

Die deutsche und europäische Gesetzgebung versucht, das Persönlichkeitsrecht von Bürgern weitgehend zu schützen. So unterliegen Anwendungen für Smartphones – theoretisch – ebenfalls gesetzlichen Regelungen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlaubt beispielsweise die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann, wenn dies ein Gesetz für bestimmte Zwecke vorsieht oder eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Grundsätzlich gilt dabei das Gebot der Datensparsamkeit: Es dürfen nur genau die Daten erhoben werden, die für die Erfüllung des vorbestimmten Zweckes zwingend erforderlich sind und diese sind grundsätzlich auch zu löschen, sobald dieser Zweck entfällt. Weiterhin haben Nutzer umfangreiche Rechte gegenüber Anbietern, beispielsweise auf Auskunft über die über sie gespeicherten Informationen, auf Löschung bestimmter Daten oder auf den Widerruf zuvor erteilter Einwilligungen.

Doch in der Praxis ist die Durchsetzung dieser Rechte denkbar schwierig, wenn die Anbieter-Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben. Dann können auch deutsche Datenschutzbehörden keinen Einfluss nehmen. Darum weicht die Realität der Datensammlung durch Smartphone-Anwendungen gravierend vom Soll-Zustand der deutschen Gesetzgebung ab.

An dieser Tatsache können nur die Anwender selbst etwas ändern, indem sie ein Bewusstsein für ihre Nutzung von mobilen Geräten und den damit verbundenen Konsequenzen entwickeln. Erst wenn immer mehr Anwender Angebote ablehnen, die zu weit in ihr Persönlichkeitsrecht eingreifen, sehen die Anbieter eine Notwendigkeit, ihr Verhalten anzupassen.

Darauf sollten Nutzer von Smartphones achten:

Freiwillige Angaben

Viele Informationen über einen Nutzer werden direkt bei diesem erfragt. Das kann im jeweiligen Moment nicht nach einer allzu großen Datenmenge aussehen, aber wenn man bedenkt, dass viele Unternehmen bei der Profilbildung alle verfügbaren Informationen zusammenführen möchten, sieht das Bild anders aus: Die Kombination daraus, was Sie freiwillig als Ihre Hobbies angeben, mit welchen Personen Sie online kommunizieren, welche Suchanfragen Sie stellen, wie Ihre Telefonie- und Surfgewohnheiten sind, was Sie online einkaufen sowie zahlreichen anderen Daten ergibt schon ein detailliertes Profil, von dem Sie vielleicht nicht unbedingt möchten, dass es existiert. Darum hinterfragen Sie die Notwendigkeit von Angaben, um die Sie gebeten werden. Häufig sind viele Angaben beispielsweise bei Anmeldevorgängen optional. Denken Sie also daran, dass Sie in einem Webformular nicht sämtliche Felder ausfüllen müssen und lassen Sie es auch einen Anbieter wissen, wenn Ihnen nicht gefällt, dass dieser Angaben zwingend verlangt, die nicht erforderlich sind.

Datenschutzbestimmungen von Apps

Nehmen Sie genauer unter die Lupe, welche Daten eine Anwendung an wen weitergibt und was damit gemacht wird. In der Vergangenheit ist zwar bekannt geworden, dass manche Anbieter auch heimlich bestimmte Daten sammeln, ohne darüber in irgendeiner Form zu informieren, aber in der Regel sollten Sie aus den Datenschutzhinweisen wertvolle Informationen ableiten können. Auf welche Punkte Sie dabei besonders achten sollten, erfahren Sie in unserem separaten Überblick hier.

Sicherheitseinstellungen am Gerät

Je nachdem, welches Gerät Sie verwenden, gibt es unterschiedliche Grundeinstellungen am Smartphone, mit denen Sie Ihre Daten schützen können. Anleitungen für Ihren speziellen Gerätetyp finden sich im Internet. Grundsätzlich sollten die Browsereinstellungen überprüft werden. Beispielsweise sollten Cookies regelmäßig gelöscht werden. Innerhalb von Anwendungen sollten Einstellungen vorgenommen werden, die verhindern, dass diese eine Internet- oder GPS-Verbindung aufbauen, wenn dies nicht notwendig ist. Ortungsdienste wie GPS sollten nur dann überhaupt eingeschaltet sein, wenn sie tatsächlich genutzt werden.

In unserem Portal für Datenschutzbeauftragte finden Sie Ratgeber und kostenlose Vorlagen für alle Aufgaben des unternehmerischen Datenschutzes.

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