Meldung von Datenpannen an Aufsichtsbehörden

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt Unternehmen vor, bei Datenpannen bzw. Datenschutzverstößen die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren. Die Meldung einer Datenpanne kann in der Regel online über die Website der jeweiligen Datenschutz-Aufsichtsbehörde erfolgen. In unserer Übersicht finden Sie das passende Formular.

Kriterien für die und Ausnahmen von der Meldepflicht definiert Art. 33 DSGVO. Ob Sie eine Datenschutzverletzung melden müssen, können Sie nach Lektüre unserer praktischen Anleitung für den Umgang mit Datenpannen selbstständig einschätzen.

Sollte bei einer bestehenden Meldepflicht nicht gemeldet werden, kann in einem sich anschließendem Bußgeldverfahren mit Strafen zu rechnen sein – ganz zu schweigen vom Reputationsverlust bei Bekanntwerden der Datenpanne. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den Umgang mit Datenpannen und Datenschutzverstößen unternehmensweit einheitlich mit einer entsprechenden Richtlinie zu regeln (siehe unsere kostenlose Vorlage).

Liste der Aufsichtsbehörden mit Links zur Meldung einer Datenschutzverletzung

Bundesland

Aufsichtsbehörde

Meldung Datenpanne

Baden-Württemberg Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Onlineformular
Bayern Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Onlineformular
Berlin Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Formular zum Herunterladen + Ausfüllen
Brandenburg Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg Online nicht möglich, Kontakt siehe hier
Bremen Die Landesbeauftragte für Datenschutz Onlineformular
Hamburg Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Onlineformular
Hessen Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Formular zum Herunterladen + Ausfüllen
Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Onlineformular
Niedersachsen Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Onlineformular
Nordrhein-Westfalen Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Onlineformular (nach Registrierung)
Rheinland-Pfalz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Onlineformular
Saarland Unabhängiges Datenschutz Zentrum Saarland Onlineformular
Sachsen Sächsischer Datenschutzbeauftragter Onlineformular (nach Double-Opt-in)
Sachsen-Anhalt Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Onlineformular
Schleswig-Holstein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Online nicht möglich, Kontakt siehe hier
Thüringen Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Online nicht möglich, Kontakt siehe hier

Bestellen Sie jetzt einen unserer Experten als externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen und profitieren von der DSGVO-Compliance zum Flatratepreis!

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht. * Benötigte Felder.

Netiquette: Wir dulden keine grob unsachlichen Beiträge oder Werbung in eigener Sache und werden entsprechende Einträge nicht veröffentlichen, sondern löschen. Alle weiteren Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.