Google Search Console datenschutzkonform einsetzbar?

Die Google Search Console stellt einen kostenlosen Dienst Googles dar, der es Websitebetreibern ermöglicht, die Präsenz ihrer Website in den Google-Suchergebnissen zu beobachten sowie eventuelle Fehler zu beheben. Doch müssen Websitebetreiber dabei das Datenschutzrecht beachten?

Greift das Datenschutzrecht bei der Google Search Console?

Durch die Anforderungen der DSGVO haben Unternehmen für den datenschutzkonformen Einsatz von Google-Tools einige Voraussetzungen zu erfüllen – zumindest, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hierzu zählen u.a. die Einholung von wirksamen Einwilligungen der Nutzer, der Abschluss von Standardvertragsklauseln (oder einer vergleichbaren Datenschutzgarantie für den Drittlandtransfer) und das Informieren über die verwendeten Tools in der Datenschutzerklärung nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO.

Anders als etwa beim Statistiktool Google Analytics, verarbeiten Websitebetreiber durch Einsatz der Google Search Console keine personenbezogenen Daten. Ein Rückgriff auf die Nutzerdaten durch den jeweiligen Websitebetreiber ist nicht möglich. Die Google Search Console bietet vielmehr die Möglichkeit, die Internetpräsenz zu verbessern, ohne dabei ein eigenes Tracking einzusetzen.

Welche konkreten Daten erhält der Website-Betreiber über die Google Search Console?

Der ehemals als Webmastertool bezeichnete Dienst stellt in den Marketingabteilungen von Unternehmen eine beliebte Möglichkeit der Suchmaschinenoptimierung dar. Durch den Einsatz der Google Search Console ist es für die jeweiligen Betreiber beispielsweise möglich nachzusehen:

  • wie häufig die Website in der Google Suche angezeigt wurde,
  • auf welcher Position die Website zu welchen Suchbegriffen in den Google-Suchergebnissen durchschnittlich aufgeführt wurde (sogenanntes Ranking),
  • wie häufig die Website bei der jeweiligen Suchanfrage besucht wurde,
  • wie hoch der jeweilige CTR-Wert (Click-Through-Rate) ist, also wieviel Prozent der Suchmaschinen-Nutzer bei welcher Suchanfrage die Website auch tatsächlich besucht haben.

Zudem erhalten Websitebetreiber die Möglichkeit, Fehler im Quellcode der Seite, in der Sitemap, bei internen Links oder in der URL-Struktur zu überprüfen. Durch den Einsatz der Google Search Console können Unternehmen ihre eigene Sichtbarkeit im Netz messen, die Erkenntnisse zur Verbesserung nutzen und somit mehr Traffic generieren.

Weil für den Einsatz der Google Search Console keinerlei Cookies gesetzt oder andere Tracking-Technologien verwendet werden müssen, bietet sie Websitebetreibern die Möglichkeit, sich und ihre Website datenschutzkonform zu vermarkten.

Der Unterschied zwischen der Google Search Console und anderen Webanalyse-Tools

Zwar sammelt die Google Search Console genauso wie andere Webanalyse-Tools Daten und wertet diese anschließend aus, allerdings findet das Tracking nicht auf der Website des jeweiligen Betreibers statt. Die gesammelten Daten stammen ausschließlich aus der Google-Suchmaschine.

Die Google Search Console listet folglich nur die Resultate der Google-Suche auf. Entscheidend ist, dass die gesammelten Daten nicht unmittelbar auf der Website des Betreibers gesammelt werden, sondern von Google selbst. Angesichts dessen ist Google selbst für die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO verantwortlich. Denn auf welche Suchmaschine der Nutzer setzt, hat nichts mit den Websites zu tun, die über die Suche aufgezeigt werden. Hier tritt Google eigenständig gegenüber den Internetnutzern als Dienste-Erbringer auf. Über die in der Google Search Console bereitgestellten Auswertungen werden keine personenbezogenen Daten an den Websitebetreiber weitergegeben. Dadurch kommt es auch nicht zu einer wie auch immer gearteten gemeinsamen Verantwortlichkeit, wie dies etwa bei Facebook-Profilen der Fall sein kann.

Folglich ist die Nutzung der Google Search Console auch nicht in der Datenschutzerklärung anzugeben, da der Websitebetreiber nicht nach Art. 13 und 14 DSGVO informieren muss.

Fazit

Der datenschutzkonforme Einsatz der Google Search Console ist für Websitebetreiber möglich, da die Verarbeitung personenbezogener Daten selbst in der Sphäre des Suchmaschinenbetreibers – hier Google – zu verorten ist. Keine der Informationen, die über die Console angezeigt werden, beinhaltet personenbezogene Daten.

Auch erfolgt hierdurch keine Datenverarbeitung auf der Website des verantwortlichen Betreibers. Vielmehr erfolgt die Datenverarbeitung durch Google selbst, wodurch zwischen Suchmaschinen-Nutzer und Google im Moment der Nutzung eigene Nutzungsbedingungen zugrunde gelegt werden.

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