Mehr Datenschutz durch neues Melderecht

Seit November 2015 gilt in Deutschland ein neues Melderecht. Neben einer bundesweiten Vereinheitlichung des Meldewesens bringt das neue Meldegesetz vor allem auch eine längst überfällige Stärkung des Datenschutzes mit sich. Die bisherige Praxis bei der Auskunftserteilung durch die Meldebehörden wurde abgeschafft. Künftig sind die Hürden für Auskünfte seitens der Meldeämter deutlich höher. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die datenschutzrelevanten Änderungen beim Melderecht vor.

Adressweitergabe: Einwilligung statt Widerspruch

In der ehemaligen Ausformung des Meldegesetzes gestattete die Rechtslage den Meldebehörden die Erteilung von Auskünften zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels dem Grunde nach immer, außer es wurde seitens des Bürgers ein Widerspruch gegen die Auskunftserteilung erhoben. Für den Bürger bedeutete dies, dass er stets aktiv tätig werden musste, um eine Weitergabe der eigenen Daten zu verhindern. Bedenkt man dabei, über welche Arten von Daten die Meldeämter verfügen, war diese Widerspruchslösung eher ungeeignet, um einen angemessen Schutz der Bürgerdaten zu gewährleisten.

Dieses Modell wurde nun umgekehrt, eine Weitergabe der Daten zum Zweck der Werbung und des Adresshandels ist nur noch dann zulässig, wenn der Betroffene aktiv seine Einwilligung erklärt hat. Bleibt man also untätig bzw. gibt man keine Erklärung zum Thema Datenweitergabe ab, so darf eine solche also künftig nicht mehr stattfinden. Diese Variante dürfte dem Rechtsempfinden der Bürger zum Datenschutz im Ergebnis wohl wesentlich gerechter werden.

Datennutzung: Beschränkung durch Zweckbindung

Ebenfalls haben sich die Voraussetzungen für Auskünfte zur gewerblichen Nutzung geändert. So müssen künftig solche Auskunftsanfragen stets den Zweck der Anfrage angeben. Die weitere Nutzung der Daten darf sodann ausschließlich zu dem in der Anfrage angegebenen Zweck erfolgen. Diese Neuregelung ermöglicht künftig eine effektivere Kontrolle der Einhaltung des bereits bestehenden datenschutzrechtlichen Zweckbindungsgrundsatzes.

Zugriffserleichterung für Sicherheitsbehörden

Daneben bringt das neue Meldegesetz auch im Bereich des staatlichen Zugriffs eine Änderung mit sich. Denn Sicherheitsbehörden und andere, noch zu bestimmende, amtliche Stellen haben künftig durch die Einrichtung eines Online-Zugangs rund um die Uhr die Möglichkeit, auf die Meldedaten zuzugreifen. Dies soll insbesondere die Strafverfolgung erleichtern und effizienter gestalten.

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