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ThemaGesundheit, Medizin und Pharma

Alles, was Ärzte, Therapeuten, Kammern, Pharma, Labore, andere medizinische Einrichtungen und der Gesundheitssektor zu Datenschutz und Informationssicherheit wissen müssen.

Grundlegende Ratgeber im Bereich Gesundheit

Datenschutz in der Apotheke

Völlig selbstverständlich werden beim Betrieb einer Apotheke personenbezogene Daten verarbeitet. Diesem Begriff unterfallen sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit einer konkreten Person stehen, wie beispielsweise Name, Telefonnummer oder auch ein Foto. Das Persönlichkeitsrecht beinhaltet, dass es jedem Menschen im Grunde zusteht, selbst zu bestimmen, ob und wie seine Daten durch Dritte verwendet werden. Dies will der Gesetzgeber durch die Regelungen zum Datenschutz sicherstellen. Dabei ist es unerheblich, in welchem Verhältnis man zur betroffenen Person steht: Grundsätzlich sind etwa die Daten von Mitarbeitern ebenso zu schützen, wie die von Kunden.

Datenschutz in der Arztpraxis

Wenn Arztpraxen personenbezogene Daten von Patienten verarbeiten, müssen sie diese im besonderen Maße schützen. Mit diesen Schritten schaffen Sie eine DSGVO-konforme Arztpraxis.

Vorlagen und Muster

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Generatoren

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Webinare

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Häufig gestellte Fragen

Die NIS2-Richtlinie (Network-and-Information-Security-Directive bzw. Directive on measures for a high common level of cybersecurity across the Union) ist eine europäische Sicherheitsrichtlinie, die die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ablöst.

Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern.

Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Konkret bedeutet dies, dass spätestens ab dem 18. Oktober 2024 betroffene Organisationen in Deutschland durch das nationale Gesetz NIS2UmsuCG verpflichtet sind, die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen.

Der Hauptunterschied zwischen der bisherigen NIS-Richtlinie von 2016 und der neuen NIS2-Richtlinie liegt in der Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Verschärfung der Sicherheitsanforderungen an Unternehmen.

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf zusätzliche Branchen und Sektoren, was bedeutet, dass nun eine größere Bandbreite von Unternehmen von den neuen Vorschriften betroffen ist. Dies umfasst nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste, sondern auch Organisationen, die als wichtig oder besonders wichtig für die Wirtschaft eingestuft werden.

Darüber hinaus werden in der NIS2-Richtlinie strengere Standards und Anforderungen an die Cybersicherheit festgelegt. Unternehmen müssen nun noch umfassendere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Systeme und Daten implementieren. Dies beinhaltet unter anderem die Entwicklung und Umsetzung eines effektiven Risikomanagementsystems sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb vorgegebener Fristen.

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