ThemaDSGVO-konformes Marketing

Datenschutz und Marketing vertragen sich nicht – zumindest nicht auf den ersten Blick. Aber auch Marketing lässt sich DSGVO-konform und im Einklang mit anderen Gesetzen umsetzen. Von unseren Experten erfahren Sie, wie das am besten geht!

Grundlagen des DSGVO-konformen Marketings

Einwilligungserklärung gemäß DSGVO (Anleitung)

Die ultimative Anleitung für eine rechtskonforme Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO.

Rechtskonformes E-Mailmarketing nach DSGVO

Bei Newslettern, Werbe- und Marketing-E-Mails gilt es datenschutz- und lauterkeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Das gilt für den Versand ebenso wie für das Tracking. Unsere praktische Anleitung verrät, worauf Sie achten müssen.

Datenschutzkonformer Einsatz von Cookie-Consent-Bannern nach BGH-Urteil

Für welche Cookies benötigen Sie die Einwilligung von Websitenutzern? Wie muss die Einwilligung erfolgen? Welche Inhalte muss ein Cookie-Consent-Banner haben? Unsere praxisbezogene Anleitung bringt Klarheit.

Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung in der DSGVO

Worauf kommt es datenschutzrechtlich an, wenn Sie personenbezogene Daten sammeln und zu einem Profil zusammenführen wollen? Was schreibt die DSGVO zur automatisierten Entscheidungsfindung beim Profiling vor? Ein Überblick.

Vorlagen und Muster zur Betroffenenrechten

Einwilligung Nutzung Mitarbeiterfotos (Muster)

Die kostenlose Vorlage für eine Einwilligungserklärung zur Nutzung von Mitarbeiterbildern hilft Ihnen bei der datenschutzkonformen Veröffentlichung von Fotos Ihrer Beschäftigten.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Auftragsverarbeiter)

Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungs­tätigkeiten für Auftragsverarbeiter

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Verantwortlicher)

Kostenlose Vorlage für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Verantwortliche

Webinare

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Häufig gestellte Fragen

Die NIS2-Richtlinie (Network-and-Information-Security-Directive bzw. Directive on measures for a high common level of cybersecurity across the Union) ist eine europäische Sicherheitsrichtlinie, die die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ablöst.

Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern.

Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Konkret bedeutet dies, dass spätestens ab dem 18. Oktober 2024 betroffene Organisationen in Deutschland durch das nationale Gesetz NIS2UmsuCG verpflichtet sind, die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen.

Der Hauptunterschied zwischen der bisherigen NIS-Richtlinie von 2016 und der neuen NIS2-Richtlinie liegt in der Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Verschärfung der Sicherheitsanforderungen an Unternehmen.

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf zusätzliche Branchen und Sektoren, was bedeutet, dass nun eine größere Bandbreite von Unternehmen von den neuen Vorschriften betroffen ist. Dies umfasst nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste, sondern auch Organisationen, die als wichtig oder besonders wichtig für die Wirtschaft eingestuft werden.

Darüber hinaus werden in der NIS2-Richtlinie strengere Standards und Anforderungen an die Cybersicherheit festgelegt. Unternehmen müssen nun noch umfassendere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Systeme und Daten implementieren. Dies beinhaltet unter anderem die Entwicklung und Umsetzung eines effektiven Risikomanagementsystems sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb vorgegebener Fristen.

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