Baldiges Aus für US-Daten-Dienstleister in der EU?

Wieder einmal wollen Behörden in den USA den vollen Zugriff auf Kundendaten von US-Unternehmen – auch wenn diese Daten in Rechenzentren in Europa gespeichert sind. Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten muss nun entscheiden, ob dies rechtens ist. Falls er den Zugriff auf die Daten für legitim erklärt, hätte dies katastrophale datenschutzrechtliche Auswirkungen.

Unternehmen im datenschutzrechtlichen Würgegriff der US-Behörden

Wie stark nutzen US-amerikanische Behörden eigentlich ihr Recht, personenbezogene Daten von Unternehmen zu kontrollieren? Angesichts der spektakulären Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), den Datentransfer in die USA auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens für unwirksam zu erklären, gewinnt diese Frage neue Brisanz. Immerhin führte das Gericht die massenhaften und unkontrollierten Überprüfungsaktivitäten US-amerikanischer Behörden als wichtiges Argument an. Denn dies sei nicht mit den datenschutzrechtlichen Regelungen der EU vereinbar, so der EuGH. Wie aktuelle Veröffentlichungen zeigen, lag der Gerichtshof mit seiner Urteils-Begründung noch näher an der Realität, als zu befürchten war.

Mehr Datenschutz durch neues Melderecht

Seit November 2015 gilt in Deutschland ein neues Melderecht. Neben einer bundesweiten Vereinheitlichung des Meldewesens bringt das neue Meldegesetz vor allem auch eine längst überfällige Stärkung des Datenschutzes mit sich. Die bisherige Praxis bei der Auskunftserteilung durch die Meldebehörden wurde abgeschafft. Künftig sind die Hürden für Auskünfte seitens der Meldeämter deutlich höher. In diesem Artikel [...]

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