Überwachung von Beschäftigten vs. Mitarbeiterdatenschutz
Es gibt vielerlei Möglichkeiten, das Verhalten von Mitarbeitern zu kontrollieren: Von der herkömmlichen Videoüberwachung über die Kontrolle des E-Mail-Verkehrs, der sonstigen Internetnutzung bis zur Erfassung von Chatdaten haben Arbeitgeber jede Menge technische Einsichtsmöglichkeiten. In der Regel soll so festgestellt werden, ob Beschäftigte strafbares Verhalten an den Tag legen oder sich entgegen der Unternehmensregeln verhalten. Doch welche Maßnahmen der Mitarbeiterüberwachung sind datenschutzrechtlich überhaupt zulässig? Insbesondere das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) konkretisiert den Mitarbeiterdatenschutz und legt fest, wann welche Überwachung rechtens ist.