Verantwortung, Haftung und Delegierbarkeit des Datenschutzes im Unternehmen
Wer haftet für den unternehmerischen Datenschutz, wenn Verantwortung an Mitarbeiter oder Externe delegiert wird? Fünf wichtige Kriterien im Überblick!
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Wofür ist der Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen überhaupt zuständig und verantwortlich? Was muss er selbst tun und was nur überwachen?
Interessenskonflikte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Wird ein Mitarbeiter als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt, kann dies zu Interessenskonflikten führen. Worauf Sie unbedingt achten sollten – und eine Alternative.
Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde
Hier finden Sie alle Adressen und Links zur Meldung Ihres Datenschutzbeauftragten an die für Sie zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Zuverlässigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Wird ein Mitarbeiter als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt, muss er zahlreichen Anforderungen entsprechen. Doch was genau bedeutet Zuverlässigkeit und welche Interessenskonflikte drohen?
Haftung des Datenschutzbeauftragten
Wann und wofür haften interne und externe Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und Konzernen? Ein kompakter Überblick!
Die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten
Viele Unternehmen sehen die gesetzliche Vorgabe zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten als lästige Pflicht an. Daher wird oftmals ein Mitarbeiter, der der Geschäftsführung nahesteht oder dem sonst großes Vertrauen entgegengebracht wird, zum Datenschutzbeauftragten bestellt – und eben nicht derjenige mit der größten Fachkunde. Die Bestellung eines nicht fachkundigen Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Leider lässt das Gesetz unklar, was genau unter dem Begriff der Fachkunde zu verstehen ist. Genauere Anforderungen haben sich jedoch inzwischen in der Praxis herauskristallisiert und werden im Folgenden dargelegt.
Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten
Durch die moderne Informationstechnologie lassen sich auch größte Datenmengen schnell und einfach verarbeiten, auswerten, weitergeben und speichern. Aus der Perspektive des Datenschutzes ist das eine dementsprechend große Herausforderung. Das Gesetz stellt daher zurecht strenge Anforderungen an die innerbetriebliche Selbstkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten (DSB) auf. Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben die Mindestanforderungen an den Datenschutzbeauftragten in einem Beschluss formuliert.