Rechenschaftspflichten bei der Datenverarbeitung

Viele Unternehmen erlassen seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) munter zahllose interne Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. So will man den neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen nachkommen und auf Kontrollen der Aufsichtsbehörden vorbereitet sein. Doch über welche Datenverarbeitungen und deren Schutz müssen Unternehmen überhaupt Rechenschaft ablegen?

Speicherbegrenzung bei der Datenverarbeitung

Die Speicherbegrenzung ist einer der Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 e) DSGVO). Speicherbegrenzung bedeutet, dass personenbezogene Daten derart zu speichern sind, dass eine Identifizierung von Betroffenen nur so lange möglich ist, wie für die Zweckerreichung erforderlich. Bei der konkreten Umsetzung im Unternehmen kommen dafür vor allem eine Löschung oder Anonymisierung infrage.

Datenschutzschulung von Mitarbeitern und Betriebsräten

Neben den technischen und organisatorischen Schwachstellen im Datenschutz gibt es selbstverständlich auch die menschlichen. Da nichts normaler ist, als menschliche Fehlbarkeit, muss die Unternehmensführung dem durch Schulung von Mitarbeitern und insbesondere Betriebsräten entgegenwirken. Unser Ratgeber erklärt, worauf Sie laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Datenschutz- und Informationssicherheitsschulungen im Unternehmen achten sollten.

Wie Sie sich auf die ePrivacy-Verordnung vorbereiten

Die derzeitige ePrivacy-Richtlinie, die elektronische Kommunikation bzgl. der Nutzung von Cookies und E-Marketing regelt, wird in Kürze durch die ePrivacy-Verordnung ersetzt (vollständiger Name: Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates bezüglich des Respektes der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten in elektronischer Kommunikation die die Richtlinie 2002/58/EC widerruft (Richtlinie über Privatsphäre und Elektronische Kommunikation)).

Speicherungsdauer bei Videoüberwachung

Wie lange dürfen die Daten von einer Videoüberwachung gespeichert werden? Wann müssen laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Videoaufnahmen gelöscht werden? Wie sehen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden und deutsche Gerichte die Speicherungsdauer bei der Videoüberwachung? Ein Überblick.

Namen auf Klingelschildern sind kein Verstoß gegen die DSGVO

Wer als Vermieter den Namen eines Mieters am Klingelschild des Mietobjektes anbringt, verstößt nicht gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der Regel können Vermieter sich beim Anbringen eines namentlich gekennzeichneten Klingelschilds auf ihr berechtigtes Interesse berufen. Nur in Einzelfällen überwiegt das berechtigte Interesse des Mieters an der Anonymisierung seines Namens überwiegen.

Richtlinien schützen Daten und Mitarbeiter

Richtlinien zum Datenschutz und zur Informationssicherheit im Unternehmen schaffen Klarheit über gewünschtes Verhalten, Pflichten und Verbote für Mitarbeiter. Mit gut implementierten und durch das Management vorgelebten Richtlinien beugen Sie Datenmissbrauch vor und schaffen ein transparentes Arbeitsklima. Welche Richtlinien Sie dafür benötigen, was diese enthalten sollten und wie Sie die Richtlinien am besten umsetzen, zeigt Ihnen unsere Anleitung.

Datenminimierung bei der Verarbeitung

Die Datenminimierung ist ein in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankertes Prinzip (Art. 5 DSGVO). Demnach sind immer so wenig wie möglich Daten zu verarbeiten, wie zur Erreichung des Zwecks notwendig sind. Um dem Grundsatz der Datenminimierung gerecht zu werden, bieten sich diverse Methoden an.

Datenschutzkonforme Zufriedenheitsbefragung per Telefon

Wenn ein Unternehmen nach Beendigung eines Auftrages von seinem Kunden erfahren möchte, wie zufrieden dieser mit der erbrachten Leistung war, könnte man dies als ein zuvorkommendes Verhalten des Anbieters verstehen, der den Service für seine Kunden optimieren möchte. Rechtlich gesehen kann eine solche Handlung aber durchaus als unlautere Werbung gewertet werden, insbesondere wenn die Befragung telefonisch erfolgt.

Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten in der Praxis

Beschäftigte bzw. Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Datenschutzgesetze bzw. auf Vertraulichkeit zu verpflichten – zumindest sobald sie Umgang mit personenbezogenen Daten haben. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt diesbezüglich keinen Spielraum. Wie diese Verpflichtung von Mitarbeitern auf Vertraulichkeit in der Praxis am besten funktioniert und wie Sie etwaige Hindernisse überwinden, erläutern wir Ihnen in dieser Anleitung (inkl. kostenlosem Muster).