Auswahl und Beauftragung eines NIS2-Beraters

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Um Compliance mit der NIS2-Richtlinie zu erreichen, kommen die meisten mittelständischen Unternehmen nicht um eine externe Beratung herum. Der Markt ist jedoch heterogen und nicht jeder Berater ist für jede Aufgabe geeignet. Wer den falschen Partner wählt, riskiert Bußgelder und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.

Wir zeigen Ihnen, welche NIS2-Beratertypen es gibt, welche Qualifikationen wirklich zählen und wie Sie den Beratungsumfang optimal zuschneiden.

Warum reichen interne Ressourcen für NIS2-Compliance oft nicht aus?

Vor allem mittelständische Unternehmen stehen vor einem strukturellen Problem: Sie verfügen selten gleichzeitig über eigene Abteilungen für Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance. Das BSI-Gesetz (BSIG) – in welchem die europäische NIS2-Richtlinie umgesetzt wurde – verknüpft nun technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen auf eine Weise, dass sie deshalb intern kaum vollständig abgedeckt werden können.

Ein konkretes Beispiel macht das deutlich: § 30 BSIG verpflichtet Unternehmen zu einem umfassenden Risikomanagement, das technische Schutzmaßnahmen wie Netzwerksegmentierung und Patch-Management umfasst. Gleichzeitig verlangt § 32 BSIG bei erheblichen Sicherheitsvorfällen eine fristgebundene Meldung an das BSI innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden. Zudem verpflichtet § 38 BSIG die Geschäftsleitung persönlich, Schulungen zu absolvieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen. Diese drei Anforderungen hängen unmittelbar zusammen:

  • Fehlt die technische Kompetenz, werden Sicherheitsvorfälle zu spät erkannt und die Meldefrist nach § 32 BSIG läuft ab, bevor überhaupt klar ist, was gemeldet werden muss.
  • Fehlt die organisatorische Struktur, gibt es keinen definierten Meldeprozess. Im Ernstfall weiß niemand, wer intern zuständig ist, welche Informationen das BSI benötigt und wer die Meldung autorisiert.
  • Fehlt die rechtliche Einordnung, kann die Geschäftsleitung nicht beurteilen, ob ein Vorfall überhaupt meldepflichtig ist und haftet im Zweifel persönlich für die falsche Entscheidung.

Wer also glaubt, NIS2-Compliance sei eine reine IT-Aufgabe, unterschätzt das Gesetz grundlegend.

Hinzu kommen die typischen Herausforderungen von Betriebsblindheit und dass es immer schwierig ist, wenn Verantwortliche – etwa die IT-Leitung – ihre eigene Arbeit ehrlich bewerten sollen.

Gleichzeitig drohen bei fehlender oder nicht ausreichender NIS2-Compliance schmerzhafte Bußgelder sowie eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung für Versäumnisse bei der Cybersicherheit.

Tipp: Lesen Sie auch, wie Sie geeignete Nachweise unter NIS2 erbringen.

Das rechtzeitige (!) Hinzuziehen eines qualifizierten Beraters entweder punktuell bei fehlenden Ressourcen oder für den gesamten Weg zur NIS2-Compliance ist also aus vielerlei Sicht sehr ratsam. Damit Sie den für Ihr Unternehmen passenden Berater finden, haben wir Ihnen die wichtigsten Kriterien zusammengetragen.

Was unterscheidet die verschiedenen NIS2-Berater voneinander?

Der Markt für NIS2-Beratung ist heterogen. Eine erfolgreiche NIS2-Umsetzung erfordert häufig mehrere Disziplinen gleichzeitig, weshalb es sich lohnt, die verschiedenen Beratertypen zu kennen.

Anwälte und Kanzleien mit Spezialisierung auf IT-Recht, Datenschutz oder Regulierungsrecht helfen dabei, den Anwendungsbereich von NIS2 korrekt zu bestimmen, Meldepflichten zu strukturieren und Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung einzugrenzen. Sie sind unverzichtbar, wenn es um die Gestaltung von Verträgen mit Dienstleistern und Lieferanten geht oder wenn Bußgeldverfahren drohen.

Technische Berater, darunter Penetrationstester, ISMS-Implementierer und Security-Architekten, übersetzen die Anforderungen des BSIG in konkrete Maßnahmen. Sie führen NIS2-Gap-Analysen durch, bewerten bestehende IT-Infrastrukturen und begleiten die Einführung technischer Schutzmaßnahmen wie Multi-Faktor-Authentifizierung, Netzwerksegmentierung oder Patch-Management-Prozesse.

Klassische Unternehmensberatungen mit Cybersecurity-Praxis decken häufig den organisatorischen Teil ab: Prozessdesign, Governance-Strukturen und Schulungskonzepte für die Leitungsebene. Sie sind besonders wertvoll, wenn NIS2 im Kontext anderer Regularien wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder des Digital Operational Resilience Act (DORA) koordiniert werden muss.

In Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen oder Finanzdienstleistungen gelten teils zusätzliche Anforderungen. Berater mit ausgewiesener Branchenerfahrung kennen sektorspezifische Aufsichtsbehörden, relevante technische Standards und besondere Betriebsumgebungen wie Operational Technology (OT) in der Industrie.

Welche Qualifikationen sollte ein NIS2-Berater nachweisen können?

Angesichts eines Markts, auf dem sich viele Anbieter kurzfristig als NIS2-Experten positionieren, lohnt ein kritischer Blick auf konkret nachweisbare Qualifikationen.

Zertifizierungen im Bereich Informationssicherheit wie ISO/IEC 27001 Auditor oder Lead Auditor belegen methodisches Grundwissen und praktische Erfahrung mit dem Aufbau eines ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem). Ebenso wichtig sind nachgewiesene Kenntnisse des BSIG als der in Deutschland unmittelbar geltenden Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Ein guter Berater kennt diese Normenhierarchie und kann sie im konkreten Unternehmenskontext anwenden.

Soll der Berater auch haftungsrechtliche Fragen adressieren, ist eine juristische Ausbildung oder die enge Zusammenarbeit mit Rechtsexperten erforderlich. In bestimmten Sektoren kommen branchenspezifische Nachweise hinzu, etwa TISAX in der Automobilindustrie oder Erfahrung mit KRITIS-Regulierung.

Zertifikate allein sind jedoch keine Garantie für Qualität. Entscheidend ist, dass ein Berater die Anforderungen des BSIG nicht nur abstrakt kennt, sondern bereits erfolgreich in vergleichbaren Unternehmen umgesetzt hat.

Über welche Erfahrungen sollte ein NIS2-Berater verfügen – und wie lassen sie sich prüfen?

Referenzen und nachweisbare Projekterfahrung sind das wichtigste Auswahlkriterium für NIS2-Berater. Entscheidend ist, ob der Berater bereits Unternehmen aus der eigenen Branche oder mit vergleichbarer Unternehmensgröße begleitet hat, ob er Erfahrung mit Betroffenheitsanalysen, ISMS-Einführungen und der Koordination mit dem BSI mitbringt – und ob er konkrete Ergebnisse früherer Projekte belegen kann, etwa erfolgreiche Registrierungen, abgeschlossene Gap-Analysen oder implementierte Sicherheitsmaßnahmen.

Es empfiehlt sich außerdem, Referenzgespräche mit früheren Mandanten zu führen. Ein seriöser Berater wird solche Gespräche unter Wahrung vertraulicher Informationen ermöglichen.

Praxiserfahrung: In unserer Beratungspraxis übernehmen wir regelmäßig Mandate, bei denen ein Vorgängerberater wesentliche sektorspezifische Anforderungen nicht berücksichtigt hat.

Ein typisches Muster: Ein Unternehmen aus dem Gesundheitswesen hatte einen generalistischen IT-Berater beauftragt, der zwar ein solides ISMS aufgebaut hatte, aber weder die besonderen Meldepflichten im Gesundheitssektor noch die Anforderungen an KRITIS-Betreiber kannte. Das Ergebnis ist ein ISMS, das zwar ISO-27001-konform, aber nicht BSIG- oder B3S-konform war. Die Nacharbeit war aufwendiger als eine sorgfältige Erstauswahl gewesen wäre.

Mit was sollte ein NIS2-Berater beauftragt werden?

Die Frage nach dem richtigen Beratungsumfang hängt vom Ausgangspunkt des Unternehmens ab. Wer noch keine NIS2-Betroffenheitsanalyse durchgeführt hat, sollte dort beginnen, bevor er umfangreichere Implementierungsprojekte beauftragt. So lässt sich der tatsächliche Handlungsbedarf realistisch einschätzen, ohne sich frühzeitig an einen einzigen Anbieter zu binden.

Abgesehen davon, deckt ein vollständiger Beratungsauftrag typischerweise folgende Bausteine ab:

  • Betroffenheitsanalyse und Registrierung beim BSI,
  • Gap-Analyse des bestehenden Sicherheitsniveaus,
  • Entwicklung und Implementierung eines ISMS,
  • Entwurf und Umsetzung der geforderten Sicherheitskonzepte,
  • Aufbau eines Meldeprozesses gemäß § 32 BSIG,
  • Schulungen für die Leitungsebene gemäß § 38 BSIG sowie
  • ein Konzept für regelmäßige Überprüfungen und Audits.

Achtung: Ein unter NIS2 häufig unterschätzter Baustein ist die Lieferkette. Auch Dienstleister und Zulieferer, die nicht selbst unter NIS2 fallen, müssen im Hinblick auf Cybersicherheitsrisiken bewertet werden. Ein guter Berater bezieht diese Dimension aktiv in die Bestandsaufnahme ein (siehe dazu auch unser Ratgeber zur NIS2-Lieferkettensicherheit).

Worauf sollten Unternehmen bei der Vertragsgestaltung mit dem NIS2-Berater achten?

Die Beauftragung eines NIS2-Beraters sollte klar strukturiert werden: Leistungsumfang, Meilensteine, Verantwortlichkeiten und Reportingpflichten gehören in den Vertrag. Pauschale Angebote ohne Analyse des konkreten Unternehmenskontexts sind hingegen ein Warnsignal.

Für größere Umsetzungsprojekte kann es sinnvoll sein, Implementierungsberatung und spätere Auditierung durch unterschiedliche Anbieter vorzunehmen. So lassen sich Interessenkonflikte vermeiden und die Ergebnisse unabhängig bewerten.

Nochmals: Ein seriöser NIS2-Berater wird keine pauschalen Komplettlösungen anbieten, bevor er den konkreten Unternehmenskontext kennt. Wer sofort mit einem umfangreichen Angebot kommt, ohne vorher Fragen zu stellen, sollte kritisch hinterfragt werden.

Fazit: Der richtige Berater macht den Unterschied

Die Auswahl eines NIS2-Beraters ist eine Entscheidung mit rechtlichen, technischen und finanziellen Konsequenzen. Entscheidend ist nicht das größte Beratungsunternehmen oder das günstigste Angebot, sondern die richtige Kombination aus Branchenerfahrung, methodischer Kompetenz und einem realistischen Verständnis des konkreten Unternehmenskontexts.

Wer strukturiert vorgeht, mit einer sauberen Betroffenheitsanalyse beginnt und einen Berater wählt, der technische, rechtliche und organisatorische Anforderungen gleichermaßen im Blick hat, legt die Grundlage für eine tragfähige NIS2-Compliance.

Der sinnvolle erste Schritt ist eine ehrliche Einschätzung des eigenen Beratungsbedarfs, bevor Angebote eingeholt werden.

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