Erstellen Sie mit wenigen Klicks eine Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzhinweise für Ihre Website. Unser kostenloser Datenschutzerklärungs-Generator berücksichtigt dabei selbstverständlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wird regelmäßig aktualisiert.

Bitte beachten Sie beim Erstellen Ihrer Datenschutzerklärung unbedingt die Infoboxen bei den jeweiligen Fragen. Sie enthalten wichtige Hinweise und Erklärungen. Mit der Nutzung des Generators gelten die unten aufgeführten Nutzungshinweise als akzeptiert.

Aktuelle Version des Datenschutzhinweis-Generators

Dieser Generator wurde zuletzt am 30. September 2020 aktualisiert (Versionsnummer: #2020-09-30). Änderungen zu früheren Versionen finden Sie im Changelog weiter unten auf der Seite.

Über Ihr Feedback und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns sehr.

Mit der Nutzung des Generators akzeptieren Sie unsere unten aufgeführten Nutzungsbedingungen.

Hinweise zur Auslegung der Datenschutzgesetze

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass für das Setzen von nicht-erforderlichen Cookies eine ausdrückliche Einwilligung erfolgen muss, unabhängig davon, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht. Cookie-Banner, die lediglich darüber aufklären, dass Cookies gesetzt werden und nur ein „OK“ anbieten, sind damit nicht rechtens. Über ein Consent-Banner kann die Einwilligung vom Nutzer unkompliziert eingeholt werden. Vor der tatsächlichen Einwilligung dürfen allerdings keine Cookies gesetzt werden. Zudem muss die Einwilligung freiwillig sein, der Nutzer muss also eine echte Wahlfreiheit haben und vorab über die Datenverarbeitung informiert sein. Hier finden Sie weiterführende Informationen zum EuGH-Urteil sowie zum anschließenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Die technische Umsetzung zur Einholung einer Einwilligung vor Setzen eines Cookies kann bspw. mittels Cookiebot oder einem entsprechenden Plugin in Ihrem CMS umgesetzt werden. Wir übernehmen hierfür keine Haftung.

Hinweise zum Drittlandtransfer

Der EuGH hat am 16. Juli 2020 das EU-U.S. Privacy Shield gekippt. Damit bedürfen Transfers personenbezogener Daten in die USA andere Datenschutzgarantien. Weitere Informationen finden Sie in unserem Spezial zum Drittlandtransfer.

Als Konsequenz raten wir derzeit vom Einsatz US-amerikanischer Services ab, insbesondere von Google Analytics. Sie können entsprechende Textbausteine für Ihre Datenschutzerklärung in diesem Generator immer noch konfigurieren. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass Sie damit vollständige DSGVO-Compliance erzielen.

Wer ist der Verantwortliche für Ihre Website?

Erheben Sie bzw. Ihr Provider Zugriffsdaten?

Falls Sie Zugriffsdaten erheben, speichern Sie Server-Logfiles?

Falls Sie Zugriffsdaten erheben, findet eine Übermittlung in ein Drittland statt?

Falls ein Drittlandtransfer stattfindet, welche Datenschutzgarantien liegen vor?

Setzen Sie Cookies ein?

Falls Sie Cookies einsetzen, listen Sie diese hier bitte inkl. der Speicherdauer auf.

Falls Sie technisch-notwendige Cookies einsetzen, führen Sie bitte hier auf, welche Anwendungen diese gewährleisten.

Falls Sie technisch-notwendige Cookies einsetzen, findet eine Übermittlung in ein Drittland statt?

Falls ein Drittlandtransfer stattfindet, welche Datenschutzgarantien liegen vor?

Falls Sie Cookies einsetzen, setzen Sie auch technisch nicht notwendige Cookies ein?

Können Nutzer sich auf Ihrer Webseite registrieren (NICHT Newsletter)?

Falls Nutzer sich auf Ihrer Website registrieren können, welche Daten werden dabei zusätzlich zu den sichtbaren Feldern erhoben?

Falls Nutzer sich auf Ihrer Website registrieren können, findet eine Übermittlung in ein Drittland statt?

Falls ein Drittlandtransfer stattfindet, welche Datenschutzgarantien liegen vor?

Erbringen Sie auf Ihrer Webseite kostenpflichtige Leistungen/Dienste?

Falls Sie kostenpflichtige Dienste über Ihre Website erbringen, findet dafür eine Übermittlung in ein Drittland statt?

Falls ein Drittlandtransfer stattfindet, welche Datenschutzgarantien liegen vor?

Können Nutzer auf Ihrer Website Kommentare z. B. in einem Blog hinterlassen?

Falls Nutzer auf Ihrer Website Kommentare hinterlassen können, findet dafür eine Übermittlung in ein Drittland statt?

Falls ein Drittlandtransfer stattfindet, welche Datenschutzgarantien liegen vor?

Können Nutzer sich auf Ihrer Website für einen Newsletter oder vergleichbare E-Mailing-Dienste anmelden?

Falls Nutzer sich auf Ihrer Website für einen Newsletter anmelden können, findet dafür eine Übermittlung in ein Drittland statt?

Falls ein Drittlandtransfer stattfindet, welche Datenschutzgarantien liegen vor?

Steht den Nutzern der Website eine Kontaktmöglichkeit (z. B. Kontaktformular) zur Verfügung?

Falls Nutzer auf Ihrer Website eine Kontaktmöglichkeit nutzen, findet dafür eine Übermittlung in ein Drittland statt?

Falls ein Drittlandtransfer stattfindet, welche Datenschutzgarantien liegen vor?

Setzen Sie Google Analytics ein?

Setzen Sie Matomo (ehemals: Piwik) ein?

Falls Sie Matomo nutzen, findet dafür eine Übermittlung in ein Drittland statt?

Falls ein Drittlandtransfer stattfindet, welche Datenschutzgarantien liegen vor?

Setzen Sie Adobe Analytics (Omniture) ein?

Setzen Sie WiredMinds ein?

Verwenden Sie Google Webfonts?

Verwenden Sie Typekit-Webschriftarten von Adobe Fonts?

Binden Sie Karten von Google Maps auf Ihrer Website ein?

Binden Sie Youtube-Videos auf Ihrer Website ein? Info-Icon

Nutzen Sie ein Social-Plugin (wie z.B. den Like-Button) mittels der 2-Klick-Lösung oder mittels Shariff? Info-Icon

Falls Sie Social Plugins nutzen, geben Sie hier bitte die Dienste (inkl. Adresse) an.

Nutzen Sie Google AdWords und das Conversion Tracking?

Setzen Sie die Retargeting-Funktion Google Remarketing ein?

Setzen Sie bei der Übertragung Verschlüsselungsverfahren wie z. B. SSL ein?

Gegenüber wem können Betroffene ihr Widerspruchsrecht geltend machen?

Ist in Ihrer Organisation ein Datenschutzbeauftragter bestellt? Wenn ja, geben Sie hier bitte die Kontaktdaten ein. Wenn nein, nennen Sie eine allgemeine Kontaktmöglichkeit für Datenschutzfragen zu Ihrem Unternehmen.

« Zurück
Weiter »
Ergebnis ansehen
Bewertung

Ihr Feedback ist uns wichtig. Bitte bewerten Sie den Generator!

4002 Bewertung(en)

Nutzungshinweise für unsere kostenlosen Generatoren

Dieser Generator wird von den Spezialisten der activeMind.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entwickelt und bereitgestellt. Der Generator kann nicht auf alle denkbaren Spezialfälle eingehen. Eine datenschutzrechtliche oder sonstige anwaltliche Beratung kann und soll er nicht ersetzen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen!

Alle Rechte am Generator bleiben vorbehalten. Der Einsatz des durch unseren Generator generierten Textes ist Ihnen zu eigenen (auch kommerziellen) Zwecken erlaubt und frei möglich.

Wir bieten für diesen kostenfreien Dienst weder Support noch Beratung an und bitten höflich, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Wenn Sie die Datenschutzerklärung oder Teile davon auf Ihrer Website verwenden, ist der Hinweis auf die activeMind AG und der Link zu unserer Webseite auf jeden Fall in der Erklärung zu belassen.

Sie wollen den Datenschutz lieber in professionelle Hände legen? Dann bestellen Sie einen unserer Experten jetzt als externen Datenschutzbeauftragten!

Changelog

Version #2019-04-10

Die Aktualisierungen der Version #2019-04-10 im Vergleich zur vorhergehenden (#2018-09-24) sind geringfügig und dienen lediglich der Verbesserung kleinerer sprachlicher Aspekte. Wir empfehlen Ihnen, ggfs. notwendige Anpassungen händisch vorzunehmen:

Einleitung

Alt

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, […]

Neu

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, […]

Google Webfonts

Alt

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ohne die korrekte Darstellung der Inhalte von Standardschriften nicht ermöglicht werden.

Widerruf der Einwilligung:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen Einbindung JavaScript-Blocker installieren. […]

Neu

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.

Widerruf der Einwilligung:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. […]

Version #2018-09-24

Das Changelog zum Datenschutzhinweis-Generator beginnt mit Version #2018-09-24. Unterschiede zu früheren Versionen sind nicht festgehalten. Zukünftige Anpassungen werden hier dokumentiert, damit Sie Ihre Datenschutzerklärung noch einfacher aktualisieren können.

Wozu dient eine Datenschutzerklärung?

Der Grundsatz der Transparenz ist eines der übergeordneten Themen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die betroffene Person soll demnach umfassend darüber informiert werden, wie der jeweilige Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

Bisher forderte das Telemediengesetz (TMG), dass jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Das TMG basiert auf der ePrivacy-Richtlinie, die durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst werden soll. Letztere lässt weiterhin auf sich warten und es ist auch noch unklar, ob diese neue ePrivacy-Verordnung konkrete Regelungen zu den Informationspflichten für Webseiten enthalten wird.

Daher müssen jetzt und wohl auch in Zukunft – im Rahmen der Transparenz – die Regelungen in Art. 12 ff. DSGVO in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Dieses Argument wird durch den Erwägungsgrund 58 DSGVO unterstützt, welcher ausdrücklich eine Veröffentlichung der Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO im Internet als Option ausweist.

Ferner müssen nach Art. 12 DSGVO die Informationen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache erteilt werden. Ein Abschreiben des Gesetzes ist demnach nicht möglich. Damit die Datenschutzerklärung leicht auffindbar ist, sollte diese von der Startseite aus und auch von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks unter einem Link namens „Datenschutzerklärung“  oder „Datenschutzhinweise“ abrufbar sein.

Um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, muss nicht nur über die eigene Verarbeitung der Daten (z. B. Kontaktformular und Newsletter) informiert werden, sondern auch über die Verarbeitung von Daten, die durch Dritte veranlasst wird, d. h. die Verarbeitung von in die Website eingebundenen Diensten (z. B. Social-Sharing, Social-Sign-In, Website-Nutzungsanalysen oder Retargeting). Details zur Verarbeitung in datenschutzkritischen Staaten (z. B. den USA) dürfen dabei ebenso wenig fehlen, wie das Angebot einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit. Demnach sollten Verantwortliche nicht nur die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen, sondern gegebenenfalls auch die nach Art. 14 DSGVO nötigen Angaben zur Verfügung stellen.