Die Datenschutzprüfung anhand des Standard-Datenschutzmodells

Das von den deutschen Aufsichtsbehörden entwickelte Standard-Datenschutzmodell (SDM) soll in vier Schritten zur selbsttätigen Prüfung und Verbesserung des Datenschutzes im Unternehmen befähigen: Auf die Kontextanalyse der Datenverarbeitung sowie eine rechtliche Bewertung der einzelnen Datenverarbeitungen folgt die Spezifizierung der Gewährleistungsziele, um anschließend einen Soll-Ist- bzw. Soll-Plan-Vergleich durchführen zu können. Im dritten Beitrag der activeMind Artikelserie erläutern wir Ihnen die erfolgreiche Anwendung des Standard-Datenschutzmodells inklusive aller notwendigen Prüfschritte.

Unternehmen im datenschutzrechtlichen Würgegriff der US-Behörden

Wie stark nutzen US-amerikanische Behörden eigentlich ihr Recht, personenbezogene Daten von Unternehmen zu kontrollieren? Angesichts der spektakulären Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), den Datentransfer in die USA auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens für unwirksam zu erklären, gewinnt diese Frage neue Brisanz. Immerhin führte das Gericht die massenhaften und unkontrollierten Überprüfungsaktivitäten US-amerikanischer Behörden als wichtiges Argument an. Denn dies sei nicht mit den datenschutzrechtlichen Regelungen der EU vereinbar, so der EuGH. Wie aktuelle Veröffentlichungen zeigen, lag der Gerichtshof mit seiner Urteils-Begründung noch näher an der Realität, als zu befürchten war.

Mehr Datenschutz durch neues Melderecht

Seit November 2015 gilt in Deutschland ein neues Melderecht. Neben einer bundesweiten Vereinheitlichung des Meldewesens bringt das neue Meldegesetz vor allem auch eine längst überfällige Stärkung des Datenschutzes mit sich. Die bisherige Praxis bei der Auskunftserteilung durch die Meldebehörden wurde abgeschafft. Künftig sind die Hürden für Auskünfte seitens der Meldeämter deutlich höher. In diesem Artikel [...]

Vom Patriot Act zum Freedom Act: Datenschutz in den USA

Am 2. Juni 2015 einigte sich der US-Senat auf den Freedom Act, eine gesetzliche Regelung, die Teile des abgelaufenen Patriot Acts ablöst. Die Neufassung unter anderem der Teile, die die Telekommunikationsdaten und ihre Überwachung betreffen, war notwendig geworden, um der amerikanischen Öffentlichkeit nach den Enthüllungen Edward Snowdens das Vertrauen in ihre Behörden wiederzugeben. Gemäß dem Freedom Act dürfen amerikanische Behörden (z. B. die NSA) nicht mehr massenhaft Daten von Betroffenen sammeln. Vor dem Hintergrund der vernichtenden Entscheidung des EuGH über das Safe-Harbor-Abkommen stellt sich nun für Unternehmen die Frage, ob durch den Freedom Act der internationale Datentransfer zwischen EU-Staaten und den USA ermöglicht, bzw. erleichtert wird?

Presse

Presse Home » Sie haben gesucht nach » Seite 48 Presseansprechpartner Klaus Foitzick Vorstand E-Mail: presse@activmind.de Telefon: +49 (0)89 / 91 92 94 - 900 Pressemitteilungen 4. Februar 2021: Neue Anforderungen an die Informationssicherheit für Nicht-KRITIS-Krankenhäuser. Webinar für Geschäftsführer von Krankenhäusern (PDF) Pressespiegel Klaus Foitzick (2019): Datenschutzrecht. In: Perspektiven für Juristen. Berufsbilder, Bewerbung, Karrierewege und [...]

Safe Harbor: Das Datenschutzabkommen und sein Ende

Safe Harbor war ein Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU. Es ermöglichte den internationalen Datentransfer in die USA als sogenanntes Drittland. Das Safe-Harbor-Abkommen wurde 2015 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für ungültig erklärt.

Anleitung: Sicheres Gäste-WLAN im Unternehmen einrichten – 9 Expertentipps

Das Anbieten von WLAN-Zugängen ist inzwischen nicht nur für Hotels zum gängigen Standard geworden. Beinahe jedes Unternehmen mit Publikumsverkehr offeriert seinen Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss. Dass dies aus rechtlicher Sicht nicht immer unproblematisch ist, haben wir bereits ausführlich in einem anderen Artikel dargestellt. Für Besserung soll nun ein Gesetz zur Neuregelung der Störerhaftung sorgen. Der aktuelle Entwurf davon verlangt „zumutbare Schutzmaßnahmen“ des WLAN-Betreibers, welche Rechtsverletzungen durch Dritte mittels dessen Anschluss verhindern sollen. Welche konkreten Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen, kann zumindest teilweise der Gesetzesbegründung entnommen werden: Dort ist die Rede von einer WPA2-Verschlüsselung, der freiwilligen Registrierung der Nutzer des WLANs und einer Belehrung der Nutzer über das Unterlassen von Rechtsverletzungen. Diese Vorgaben alleine dürften jedoch wohl nicht ausreichen, um sich als Unternehmen abzusichern. Daher zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Hilfe von neun Maßnahmen eine angemessen sichere Ausgestaltung eines Gäste-WLAN erreichen.

Soziales Engagement & Spenden

Soziales Engagement Home » Sie haben gesucht nach » Seite 48 Unser Geschäftsfeld des Datenschutzrechts und der Informationssicherheit gehört zu den Bereichen, in denen Unternehmen im Zeitalter der digitalen Transformation auch die größte Verantwortung gegenüber Menschen haben. Bei der activeMind AG gehen wir aber noch einen Schritt weiter: Wir ermutigen und befähigen unsere Mitarbeiter, sich [...]

Binding Corporate Rules: Probleme in der Praxis

Nach erfolgreichem Abschluss einiger Verfahren zur Genehmigung von Binding Corporate Rules (BCR) hat das Bayerische Landesamt für Datenschutz nun im Rahmen des Jahresberichts für das Jahr 2013/14 einige Erfahrungen veröffentlicht, die es im Rahmen der Verfahren machen konnte. An dieser Stelle möchten wir Ihnen daher kurz darstellen, zu welchen Problemen es in diesen BCR-Verfahren gekommen ist und wie diese vermieden werden können.