Datenschutzkonforme Internetwerbung für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sind eine stark umworbene Zielgruppe für Werbung – insbesondere online. Denn Minderjährige verfügen nicht nur selbst über eine gewisse Kaufkraft, sondern beeinflussen in beachtlichem Maße auch Kaufentscheidungen der Erwachsenen in ihrem Umfeld. Der Gesetzgeber stellt Kinder und Jugendliche jedoch unter einen besonderen Schutz, weshalb bei allen Erhebungen und Verarbeitungen personenbezogener Daten von Minderjährigen besondere Datenschutzregeln gelten.

E-Mails rechtssicher und datenschutzkonform archivieren

Unternehmen, die E-Mails rechtssicher und datenschutzkonform archivieren wollen, stehen vor einer mittleren Herausforderung. Denn die Aufbewahrungspflichten für E-Mails sind nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern ergeben sich aus unterschiedlichsten Rechtsquellen, die teils gegenläufige Ziele verfolgen. Während der Gesetzgeber beispielsweise aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten ein Interesse an einer längerfristigen Aufbewahrung hat, stellt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Gebot der Speicherbegrenzung auf. Je nach Sachverhalt ergeben sich daher verschiedene Fristen, die (auch technisch) in Einklang zu bringen sind.

Schutz von Kundendaten beim Verkauf von Unternehmen

Wird ein Unternehmen oder Teile davon verkauft, gelangen meist auch Kundendaten in die Hände des neuen Eigentümers. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn gesammelte Kundendaten sind personenbezogene Daten, die meist über reine Listendaten hinausgehen. Solche personenbezogenen Daten können aufgrund des geltenden Datenschutzrechts nur mit Einwilligung der Betroffenen oder auf Basis einer einschlägigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Die Übermittlung der Daten an einen neuen Eigentümer stellt unter Umständen eine Verarbeitung nach DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) dar. Wie Kundendaten rechtskonform übertragen werden können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Verbandsklagerecht im Datenschutz: eine zunehmende Gefahr für datenverarbeitende Unternehmen

Gegen Datenschutzverstöße, die einen kommerziellen Bezug haben, können in Deutschland nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) bereits seit Februar 2016 auch Verbraucherverbände juristisch vorgehen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht seit Mai 2018 vor, dass neben den einzelnen Betroffenen auch „Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht“ umfassende Befugnisse hinsichtlich der Geltendmachung von Datenschutzverstößen haben. Dieser Beitrag beleuchtet, worauf sich Unternehmen aufgrund der Möglichkeit zur Verbandsklage sowie der Regelungen der DSGVO einstellen sollten, um teure Abmahn- und Prozesskosten möglichst zu vermeiden.

So funktioniert die Datenschutz­folgenabschätzung (Anleitung)

Nicht jede Verarbeitung personenbezogener Daten greift gleichermaßen stark in das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen ein. Mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sollen Verantwortliche die Risiken und Folgen evaluieren, die für Betroffene aus Datenverarbeitungen folgen können. Unsere praktische Anleitung hilft beim Einstieg!

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung: Einwilligung, Vertrag oder doch Interessenabwägung?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hält verschiedene Rechtsgrundlagen bereit, auf die eine Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden kann. Da sich die Anwendungsbereiche der Grundlagen oftmals überschneiden, kommt es in der Praxis ganz entscheidend darauf an, die geeignetste und nachhaltigste Rechtsgrundlage zu finden. Der folgende Leitfaden soll hierbei Orientierung bieten.

Kündigungsschutz auch für stellvertretende Datenschutzbeauftragte

Mitarbeiter, die als (interner) betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt sind, genießen gemeinhin Kündigungsschutz. Ein aktuelles Gerichtsurteil erweitert diesen Schutz nun auch auf Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten. Unternehmen, die ein ganzes Team bzw. eine Abteilung mit dem unternehmerischen Datenschutz beauftragen, sollten also sehr genau darauf achten, welche Mitarbeiter sie dort einsetzen. Doch es gibt eine Alternative für alle, die sich durch diesen Kündigungsschutz zu sehr eingeschränkt fühlen.

Das datenschutzkonforme Löschkonzept

Geht es um Speicherung und Löschung personenbezogener Daten, können verschiedene Aspekte des Datenschutzrechts sowie andere Gesetze sich (scheinbar) widersprechen. Insbesondere Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten müssen mit der Speicherbegrenzung als Pflicht zum Löschen abgewogen werden. Um dabei im Unternehmen den Überblick zu behalten und in allen Abteilungen datenschutzkonform zu arbeiten, ist ein Löschkonzept die beste Lösung.

5 Thesen zu Bußgeldern unter der DSGVO

Dass in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) drastisch höhere Bußgelder vorgesehen sind, als im bisherigen Datenschutzrecht, hat mittlerweile wohl jedes Unternehmen gehört. Was aber bedeuten die neuen Bußgeldvorschriften in der DSGVO für die Praxis? Worauf müssen sich Unternehmen konkret einstellen? Während vieles davon abhängt, wie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden tatsächlich sanktionieren, können wir einige gut begründete Thesen bereits jetzt aufstellen.

Technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen schützen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt hierbei die vom alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewohnten Datenschutzkontrollen sowie die Acht Gebote des Datenschutzes nach Anlage zu § 9 BDSG. Eine Konkretisierung bleibt in der DSGVO jedoch aus. Deshalb empfiehlt es sich, auf einen anderen Standard zurückzugreifen, um die Datenschutz– und Datensicherheits-Maßnahmen zu implementieren bzw. bei Dienstleistern zu überprüfen.