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Nutzungshinweise für unsere kostenlosen Generatoren

Dieser Generator wird von den Spezialisten der activeMind.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entwickelt und bereitgestellt. Der Generator kann nicht auf alle denkbaren Spezialfälle eingehen. Eine datenschutzrechtliche oder sonstige anwaltliche Beratung kann und soll er nicht ersetzen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen!

Alle Rechte am Generator bleiben vorbehalten. Der Einsatz des durch unseren Generator generierten Textes ist Ihnen zu eigenen (auch kommerziellen) Zwecken erlaubt und frei möglich.

Wir bieten für diesen kostenfreien Dienst weder Support noch Beratung an und bitten höflich, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Changelog

Version 2018-09-24

Das Changelog zum Datenschutzhinweis-Generator beginnt mit Version #2018-09-24. Unterschiede zu früheren Versionen sind nicht festgehalten. Zukünftige Anpassungen werden hier dokumentiert, damit Sie Ihre Datenschutzerklärung noch einfacher aktualisieren können.

Wozu dient eine Datenschutzerklärung?

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Der Grundsatz der Transparenz ist eines der übergeordneten Themen der <a href=”https://www.activemind.de/datenschutz/dsgvo/”>EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)</a>. Die betroffene Person soll demnach umfassend darüber informiert werden, wie der jeweilige Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

Bisher forderte das Telemediengesetz (TMG), dass jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 TMG). Das TMG basiert auf der ePrivacy-Richtlinie, die durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst werden soll. Letztere lässt weiterhin auf sich warten und es ist auch noch unklar, ob diese neue ePrivacy-Verordnung konkrete Regelungen zu den Informationspflichten für Webseiten enthalten wird.

Daher müssen jetzt und wohl auch in Zukunft – im Rahmen der Transparenz – die Regelungen in <a href=”https://www.activemind.legal/de/gesetze/dsgvo/artikel-12/” target=”_blank” rel=”noopener”>Art. 12 ff. DSGVO</a> in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden. Dieses Argument wird durch den <a href=”https://www.activemind.legal/de/gesetze/dsgvo/erwaegungsgrund-58/” target=”_blank” rel=”noopener”>Erwägungsgrund 58 DSGVO</a> unterstützt, welcher ausdrücklich eine Veröffentlichung der Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO im Internet als Option ausweist.

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Ferner müssen nach Art. 12 DSGVO die Informationen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache erteilt werden. Ein Abschreiben des Gesetzes ist demnach nicht möglich. Damit die Datenschutzerklärung leicht auffindbar ist, sollte diese von der Startseite aus und auch von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks unter einem Link namens „Datenschutzerklärung“  oder „Datenschutzhinweise“ abrufbar sein.

Um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, muss nicht nur über die eigene Verarbeitung der Daten (z. B. Kontaktformular und Newsletter) informiert werden, sondern auch über die Verarbeitung von Daten, die durch Dritte veranlasst wird, d. h. die Verarbeitung von in die Website eingebundenen Diensten (z. B. Social-Sharing, Social-Sign-In, Website-Nutzungsanalysen oder Retargeting). Details zur Verarbeitung in datenschutzkritischen Staaten (z. B. den USA) dürfen dabei ebenso wenig fehlen, wie das Angebot einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit. Demnach sollten Verantwortliche nicht nur die nach <a href=”https://www.activemind.legal/de/gesetze/dsgvo/artikel-13/” target=”_blank” rel=”noopener”>Art. 13 DSGVO</a> erforderlichen Informationen, sondern gegebenenfalls auch die nach <a href=”https://www.activemind.legal/de/gesetze/dsgvo/artikel-14/” target=”_blank” rel=”noopener”>Art. 14 DSGVO</a> nötigen Angaben zur Verfügung stellen.

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