Tell-a-Friend ist Spam: BGH-Urteil zu Freundschaftswerbung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. September 2013 (Az.: I ZR 208/12) entschieden, dass sogenannte Empfehlungs-E-Mails nichts anderes als unverlangte Werbe-E-Mails sind. Richtet sich solch eine Nachricht an einen Gewerbetreibenden oder auch freiberuflich Tätigen, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.