Mitarbeiter-Informationsschreiben nach DSGVO kostenlos erstellen
Als Unternehmen müssen Sie gemäß Art. 13 DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) Ihre Mitarbeiter bzw. Beschäftigten über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informieren. Diese Informationspflicht betrifft in der Regel auch Bewerber, Praktikanten und ggfs. ausgeschiedene Beschäftigte.
Unser kostenloser Generator erlaubt es Ihnen, ein Mitarbeiter-Informationsschreiben nach DSGVO mit wenigen Klicks zu erstellen. Den generierten Text können Sie einfach in ein Schreiben an Ihre Beschäftigten kopieren, um diese gem. Art. 13 DSGVO zu informieren (z. B. per E-Mail).
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Nutzungshinweise für unsere kostenlosen Generatoren
Dieser Generator wird von den Spezialisten der activeMind.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entwickelt und bereitgestellt. Der Generator kann nicht auf alle denkbaren Spezialfälle eingehen. Eine datenschutzrechtliche oder sonstige anwaltliche Beratung kann und soll er nicht ersetzen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen!
Alle Rechte am Generator bleiben vorbehalten. Der Einsatz des durch unseren Generator generierten Textes ist Ihnen zu eigenen (auch kommerziellen) Zwecken erlaubt und frei möglich.
Wir bieten für diesen kostenfreien Dienst weder Support noch Beratung an und bitten höflich, von entsprechenden Anfragen abzusehen.
Changelog
Für die aktuelle Version #2020-06-19 haben wir einige sprachliche Konkretisierungen vorgenommen. Außerdem ist die Angabe eines Datenschutzbeauftragten jetzt nicht mehr verpflichtend.
Wenn Sie eine frühere Version des Mitarbeiter-Informationsschreiben-Generators verwendet haben, müssen Sie Ihre bestehenden Dokumente nicht unbedingt aktualisieren. Wir empfehlen Ihnen aber, für zukünftige Mitarbeiter-Informationsschreiben den Generator erneut anzuwenden.
Die aktuelle Version #2019-04-05 des Mitarbeiter-Informationsschreiben-Generators unterscheidet sich von der vorherigen Version (#2018-07-30) an folgenden Stellen:
· Sie können jetzt den Empfänger eines Widerspruchs nach Art. 21 DSGVO festlegen.
· Das Wording wurde an die DSGVO angepasst. Immer wenn von „verantwortlicher Stelle“ die Rede war, wurde dies durch „Verantwortlicher“ ersetzt.