Datenschutzkonforme Zufriedenheitsbefragung per Telefon
Wenn ein Unternehmen nach Beendigung eines Auftrages von seinem Kunden erfahren möchte, wie zufrieden dieser mit der erbrachten Leistung war, könnte man dies als ein zuvorkommendes Verhalten des Anbieters verstehen, der den Service für seine Kunden optimieren möchte. Rechtlich gesehen kann eine solche Handlung aber durchaus als unlautere Werbung gewertet werden, insbesondere wenn die Befragung telefonisch erfolgt.