Unternehmen im datenschutzrechtlichen Würgegriff der US-Behörden

Wie stark nutzen US-amerikanische Behörden eigentlich ihr Recht, personenbezogene Daten von Unternehmen zu kontrollieren? Angesichts der spektakulären Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), den Datentransfer in die USA auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens für unwirksam zu erklären, gewinnt diese Frage neue Brisanz. Immerhin führte das Gericht die massenhaften und unkontrollierten Überprüfungsaktivitäten US-amerikanischer Behörden als wichtiges Argument an. Denn dies sei nicht mit den datenschutzrechtlichen Regelungen der EU vereinbar, so der EuGH. Wie aktuelle Veröffentlichungen zeigen, lag der Gerichtshof mit seiner Urteils-Begründung noch näher an der Realität, als zu befürchten war.

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