Technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen schützen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt hierbei die vom alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewohnten Datenschutzkontrollen sowie die Acht Gebote des Datenschutzes nach Anlage zu § 9 BDSG. Eine Konkretisierung bleibt in der DSGVO jedoch aus. Deshalb empfiehlt es sich, auf einen anderen Standard zurückzugreifen, um die Datenschutz– und Datensicherheits-Maßnahmen zu implementieren bzw. bei Dienstleistern zu überprüfen.
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden