Patientenrechtegesetz und Datenschutz in der Praxis
Die Vorgaben aus Patientenrechtegesetz und DSGVO klingen teils sehr ähnlich – und meinen doch meist etwas anderes. Wir schaffen Klarheit und geben Tipps für die Praxis.
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Die Vorgaben aus Patientenrechtegesetz und DSGVO klingen teils sehr ähnlich – und meinen doch meist etwas anderes. Wir schaffen Klarheit und geben Tipps für die Praxis.
Dürfen Unternehmen iCloud von Apple nutzen, um Daten in der Cloud zu speichern und sichern?
Wie dürfen Sie die personenbezogenen Daten von Bewerbern verarbeiten und was müssen Sie für den Schutz der Daten tun? Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Bewerberdaten.
Warum der Datenhunger von Smartphone-Apps für ihre Anbieter zum Problem werden kann – und worauf die Aufsichtsbehörden bei Prüfungen achten.
Kinder und Jugendliche sind eine stark umworbene Zielgruppe für Werbung – insbesondere online. Denn Minderjährige verfügen nicht nur selbst über eine gewisse Kaufkraft, sondern beeinflussen in beachtlichem Maße auch Kaufentscheidungen der Erwachsenen in ihrem Umfeld. Der Gesetzgeber stellt Kinder und Jugendliche jedoch unter einen besonderen Schutz, weshalb bei allen Erhebungen und Verarbeitungen personenbezogener Daten von Minderjährigen besondere Datenschutzregeln gelten.
Die Versuchung zur privaten Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts oder des Internetzugangs in der Arbeitszeit ist für Beschäftigte groß. Gerade weil es die Kommunikation bequemer macht und das private Datenvolumen des Smartphones schont, nutzen viele Angestellte die Betriebsmittel zu eigenen Zwecken. Ob damit eine vertragswidrige Zweckentfremdung einhergeht, sollten Arbeitgeber durch Regelungen zur IT-Nutzung klarstellen. Dies bringt zahlreiche weitere Vorteile mit sich, wie unser Praxistipp zeigt.
Mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets ermöglichen mit ihren zugehörigen Anwendungen ein ortsunabhängiges Arbeiten. Viele Unternehmer sind sich jedoch selten der erheblichen Risiken für den Datenschutz bewusst, die der Einsatz mobiler Endgeräte in der Praxis mit sich bringt.
Warum eine Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von RFID-Chips unerlässlich ist
Viele Unternehmen bieten den Gästen Ihres Hauses als Service einen kostenlosen WLAN-Zugang an. Aus rechtlicher Sicht ist dies nicht ganz unbedenklich, da das Unternehmen für rechtswidrige Handlungen verantwortlich ist, die über diesen WLAN-Anschluss begangen werden. Unternehmen sollten daher darauf achten, stets individuelle Zugangskennungen zu vergeben.
An der Dropbox scheiden sich die Gemüter: Wer schon eimal ausprobiert hat, wie praktisch das Tool für die tägliche Arbeit ist, will kaum wieder darauf verzichten. Andererseits ist nach zahlreichen Negativschlagzeilen immer ein mulmiges Gefühl dabei, wenn man an die Sicherheit der Daten denkt, die man dem Unternehmen anvertraut. Sie müssen aber nicht auf die Vorteile der Dropbox verzichten, wenn Sie mit eigenen Maßnahmen für die Sicherheit ihrer persönlichen Daten sorgen.