Wann dürfen Arbeitgeber von Mitarbeitern ein Führungszeugnis verlangen?

Wer als Unternehmen neue Mitarbeiter sucht, will den Bewerbern natürlich ordentlich „auf den Zahn zu fühlen“. Schließlich gehen mit jedem Mitarbeiter nicht unerhebliche Kosten einher. Neben Ausbildung, Berufserfahrung und Soft Skills könnten dabei auch die Gesetzestreue eines Bewerbers bzw. im Umkehrschluss etwaige Straftaten interessieren. Die Anforderung eines Führungszeugnisses liegt da nahe. Doch in welchen Fällen erlaubt der (Mitarbeiter-)Datenschutz dem Arbeitgeber überhaupt ein solches Führungszeugnis zu verlangen? Wann ist das Zeugnis sogar vorgeschrieben? Welche Version eines Bundeszentralregisterauszuges ist die richtige? Und wie darf mit den darin enthaltenen Daten des Bewerbers umgegangen werden?

Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz. Dort werden strafrechtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, Vermerke über Schuldunfähigkeit, bestimmte Verwaltungsentscheidungen und weitere besondere gerichtliche Feststellungen (Strafdaten) eingetragen. Auch ausländische Verurteilungen gegen deutsche Staatsbürger sowie gegen in Deutschland geborene oder wohnhafte Personen werden dort eingetragen.

An der Zulässigkeit dieses Registers hat sich durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für den Betrieb des Bundeszentralregisters nicht viel geändert. Art. 10 S. 1 DSGVO erklärt nunmehr ausdrücklich, dass Strafdaten einerseits durch Behörden gespeichert werden dürfen. Andererseits ist die Sammlung der Daten danach auch erlaubt, soweit ein nationales Gesetz existiert, dass für den Schutz dieser Daten hinreichende datenschutzrechtliche Garantien enthält. Und das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) enthält gleich mehrere Garantien, die diesen Schutz sicherstellen.

Welche Arten und Zwecke von Führungszeugnissen gibt es?

Das Führungszeugnis kann entweder für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Man unterscheidet dabei folgende Arten:

  • Führungszeugnis für private Zwecke: enthält nur Verurteilungen, bei denen die Geldstrafe über 90 Tagessätze liegt bzw. eine Bewährungsstrafe von mehr als drei Monaten verhängt wurde (sofern keine weiteren Vorstrafen bestehen);
  • Führungszeugnis für eine Behörde: erhalten ausschließlich Behörden (auf Verlangen), enthält deutlich mehr Informationen vermerkt als das Führungszeugnis für private Zwecke, z. B. auch die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt;
  • Europäisches Führungszeugnis: ist vor allem dann wichtig, wenn der Bewerber Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist und enthält Nachweise über Verurteilungen, die im Herkunftsland stattgefunden haben;
  • Erweitertes Führungszeugnis: muss mit zusätzlichem Aufforderungsschreiben nachgewiesen werden und wird zur Prüfung der persönlichen Eignung von Menschen benötigt, die in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommen.

Wie kann der Arbeitgeber an das Führungszeugnis gelangen?

Als Arbeitgeber haben Sie nicht die Möglichkeit, das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz selbst anzufordern. Beantragen kann das Führungszeugnis nur der Betroffene selbst. Es sollte daher vor der Jobzusage in aller Regel eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, wonach der Bewerber bzw. (zukünftige) Arbeitnehmer die Vorlage eines Führungszeugnisses bis zu einem bestimmten Zeitpunkt schuldet.

In welchen Fällen darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis einsehen bzw. kopieren?

§ 26  Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellt klar, dass vom Arbeitgeber nur solche personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, die notwendig sind, um zu entscheiden, ob jemand eingestellt wird bzw. die für die Durchführung und später die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebraucht werden.

Sofern

  • der Arbeitgeber als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt oder ein gemeinnütziger Verein ist oder
  • der Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit in Kontakt mit Minderjährigen kommen kann bzw. die Tätigkeit in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit zu Minderjährigen aufzunehmen,

ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch das Gesetz vorgeschrieben bzw. erlaubt (§ 72a SGB VIII, § 30a BZRG). Also müssen die Träger der Jugendhilfe bzw. dürfen die übrigen Arbeitgeber aus diesem Bereich das erweiterte Führungszeugnis verlangen. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, dürfen Arbeitgeber das Führungszeugnis in diesem Fall auch kopieren, um den Nachweis ihrer gesetzlichen Prüfpflicht dokumentieren zu können.

Was alle übrigen Fälle angeht, in denen der Bewerber nicht verpflichtet ist, ein Führungszeugnis vorzulegen, so gibt es bisher keine klare gerichtliche Entscheidung, ob Sie als Arbeitgeber ein solches verlangen dürfen. Allerdings geht wohl eine Mehrzahl der Juristen davon aus, dass dies nicht erlaubt ist, weil der Arbeitgeber dann auch Straftaten einsehen könnte, die keinen Arbeitsbezug haben. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber den Bewerber nicht nach Vorstrafen befragen darf. Die Anfertigung einer Kopie wird in diesen Fällen allein schon mit Blick auf den Grundsatz der Datenminimierung unzulässig sein.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn für die zu besetzende Stelle jegliches strafrechtliche Vorverhalten relevant ist. Das wird zum Beispiel bei Datenschutzbeauftragten, Compliance-Verantwortlichen oder bei Kundenberatern bei einer Bank angenommen.

Was darf der Arbeitgeber mit Blick auf Vorstrafen fragen?

Ein Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber dem Bewerber besteht nicht grenzenlos. Es gilt die Grundregel, dass die Fragen erlaubt sind, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den (zukünftigen) Arbeitspflichten des Bewerbers stehen. Fragt der Personalleiter den Bewerber für den Job als Kranführer etwa danach, ob dieser schon mal für die Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 Abs. 1 StGB) strafgerichtlich verurteilt wurde, so kann man davon ausgehen, dass kein sachlicher Zusammenhang zur zukünftigen Aufgabe besteht.

Soweit es für die konkrete Arbeitsstelle relevant ist, darf der Arbeitgeber Nachfragen mit Bezug zu folgenden Bereichen stellen:

  • fachliche Qualifikation für die (potenzielle) Tätigkeit
  • körperliche und gesundheitliche Verfassung
  • sonstige persönliche Eigenschaften (Vorstrafen, Vermögensverhältnisse, etc.)

Bestimmte Tatsachen unterliegen gesetzlichen (Diskriminierungs-)Verboten, z. B. nach § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Macht der Arbeitgeber seine Auswahlentscheidung für eine Tätigkeit z. B. davon abhängig, ob die Bewerberin schwanger ist, so verstößt dies gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot aus § 1 AGG. Ein Bewerber bzw. eine Bewerberin muss eine solche Frage nicht beantworten. Und nicht nur das. Bei der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft darf die Bewerberin sogar lügen.

Welche Angaben aus dem Führungszeugnis darf der Arbeitgeber verarbeiten?

Da der (potenzielle) Arbeitgeber von etwaigen Einträgen im Führungszeugnis im Fall der Einsichtnahme Kenntnis erlangt, ist es erforderlich, den Kreis der Personen, die Zugriff auf das Führungszeugnis haben, auf das Notwendigste zu begrenzen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass auch „Zufallsfunde“ keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.

Erhält der Steuerberater nach Beginn des Arbeitsverhältnisses durch Einblick in das Führungszeugnis Kenntnis davon, dass seine Office-Managerin wegen Herbeiführung einer nuklearen Explosion (§ 328 Abs. 2 Nr. 3 StGB) verurteilt wurde, kann er sie auf Basis dieses Eintrags nicht abmahnen bzw. kündigen, solange und soweit sich die Office-Managerin während ihrer Arbeit im Büro nichts zu Schulden hat kommen lassen.

Praxistipp: Prinzipien von Datensparsamkeit und Datenschutz anwenden

In denjenigen Fällen, in denen ein Arbeitgeber zu Recht ein Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis anfordert, sollte dafür Sorge getragen werden, dass nur diejenigen Informationen beim Arbeitgeber verbleiben, auf die der Arbeitgeber einen Anspruch hat. Dazu kann zunächst für die im Unternehmen vorkommenden Berufsbilder definiert werden, über welche möglichen Verurteilungen der Arbeitgeber Bescheid wissen sollte.

Dann wird eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Person beauftragt, die eingehenden Führungszeugnisse dahingehend zu überprüfen, ob in diesen eine der vorher festgelegten Verurteilungen aufgeführt ist. Diese Person erstellt dann für die Personalakte eine Bestätigung, dass das Führungszeugnis vorgelegt wurde und dass es entweder keine relevanten Eintragungen enthält oder dass es solche enthält. Denkbar ist z. B., dass der Datenschutzbeauftragte diese Rolle übernimmt.

Enthält es keine relevanten Einträge, verbleibt das Führungszeugnis beim Arbeitnehmer und die Bestätigung wird in die Personalakte aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass niemand von etwaigen nicht-einschlägigen Verurteilungen Kenntnis erlangt.

Sollten dagegen im Führungszeugnis tatsächlich relevante Einträge enthalten sein, so geht diese Information an diejenigen Personen, die über die Einstellung entscheiden. Denn in diesem Fall gibt es ganz sicher Gesprächsbedarf mit dem Arbeitnehmer.

Dieser aktualisierte Artikel wurde zuerst am 23. Januar 2017 veröffentlicht.

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32 Comments

  1. Team der activeMind AG Profile Picture
    Team der activeMind AG

    Sehr geehrte Leser,

    wir haben die Kommentarfunktion für diesen Artikel nun geschlossen. Zahlreiche spezifische Fragen werden in den unten aufgeführten Kommentaren beantwortet.

    Vielen Dank für Ihr großes Interesse am Thema und die rege Diskussion.

    Das Team der activeMind AG

  2. Hilde Profile Picture
    Hilde

    Hallo,
    ich biete extern Musikunterricht in einem Kindergarten an – bin dort nicht angestellt, sondern freiberuflich tätig.
    Nun wird eine Biostoffverordnung und ein Führungszeugnis verlangt – ist das rechtens, obwohl kein Angestelltenverhältnis besteht?
    Vielen Dank

    1. Michael Plankemann Profile Picture
      Michael Plankemann

      Vielen Dank für Ihre Anfrage!
      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf der Webseite keine einzelfallbezogene Rechtsberatung erbringen dürfen.
      Allgemein lässt sich aber sagen, dass die Vorlage eines Führungszeugnisses – soweit nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben – durchaus verlangt werden kann, wenn die in Aussicht genommene Aufgabe mit entsprechend hohen persönlichen Anforderungen verbunden ist. Dies kann beim regelmäßigen Kontakt mit besonders schutzwürdigen Personen, wie Kindern und Jugendlichen, durchaus der Fall sein.

  3. A. Heindl Profile Picture
    A. Heindl

    Hallo,
    Ich arbeite in der Pflege, mein Arbeitgeber verlangt auf einmal von allen Mitarbeitern ein einfaches Fürungszeugniss.
    Meine Frage dazu wäre ob er das überhaupt darf ?

    1. Michael Plankemann Profile Picture
      Michael Plankemann

      Vielen Dank für Ihre Anfrage!
      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf der Webseite keine einzelfallbezogene keine einzelfallbezogene Rechtsberatung erbringen können.
      Bei regelmäßigen Kontakt mit besonders schutzwürdigen Personen, kann die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich sein.

  4. Melek K. Profile Picture
    Melek K.

    Hallo, vielen Dank im Vorfeld für diesen informativen Bericht. Wir sind eine IT-Firma. Zu unseren Kund*innen gehören unter anderem Banken und auch bespielsweise Bundesämter (Justiz, Datenschutz etc.). Wir als Arbeitgeberin haben bislang kein direktes Interesse an der Vorlage eines F’zeugnisses verfolgt. Jedoch war es häufig der Fall, dass bei den verschiedenen Projekten der Auftraggeber*innen dieses von unseren Mitarbeitern verlangt hat. Nun stellt sich für uns die Frage, 1. darf der Kunde das Zeugnis von unseren MA verlangen? 2. dürfen wir pauschal, begründet durch die Tatsache, dass Auftraggeber dies einfordern, Führungszeugnisse verlangen? Wenn ja, welches?

  5. Peter Briele Profile Picture
    Peter Briele

    Hallo Leute,

    ich habe mal eine Frage bezüglich dem Führzungszeugnis.

    Wie sieht es aus, wenn ich ein Führungszeugnis meiner Firma geben musste, aber nach
    kurzer Zeit wieder ausgeschieden bin. Ich habe keine Erstattung für die Kosten bekommen,
    somit ist für mich nur sehr fraglich, ob ich ein Recht darauf habe, dieses Führungszeugnis
    zurück zu verlangen und ob es dafür sogar gemäßt des DSGVO Paragraphen gibt, die es
    sogar gesetztlich vorschreiben, das ich es zurück erhalte. Falls es Fristen gibt, welche
    vorgeben, wie lange es der Arbeitgeber noch im Orginal zurück halten darf, wären diese
    natürlich auch wichtig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Briele

  6. Beatrix Wittmann Profile Picture
    Beatrix Wittmann

    der neue Arbeitgeber verlangt, dass ich das Original ! Führungszeugnis (einfaches Führungszeugnis) an ihn schicke. Das wird gescant und und kommt in die Personalakte, so die Personalerin am Telefon. Ich hatte es im Vorfeld mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag als Kopie mitgeschickt. Ich bekomme auch die 13€ nicht erstattet. Darf sie das verlangen? Es handelt sich um einen Minijob in der Telefonterminierung.

  7. Vera Schmitz Profile Picture
    Vera Schmitz

    Hallo, ich arbeite in der Altenpflege und habe bei Einstellung bei meinem jetzigen Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorgelegt. Der Verband, für den ich arbeite verlangt nun alle 5 Jahre ein aktuelles ” großes Führungszeugnis”. Ist das rechtens?
    Danke, mit freundlichen Grüßen.

    1. Krisztina Kardos Profile Picture
      Krisztina Kardos

      Hallo Frau Schmitz,

      die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gilt für Ihren Pflegeberuf, wenn Sie in Ihrem Bereich mit besonders schutzbedürftigen Menschen wie Jugendlichen oder Behinderten umgehen oder wenn Sie bei einem Träger der Sozialhilfe gem. § 75 SGB XII tätig sind.

      Die Vorlage des Führungszeugnisses kann nicht nur bei der Einstellung, sondern auch während der Beschäftigungsdauer in regelmäßigen Abständen angefordert werden.

      Aus dem Sinn und Zweck des Gesetzes folgt, dass ein Abstand von 5 Jahren als regelmäßig angesehen wird, somit ist der Verband berechtigt das erweiterte Führungszeugnis erneut zu verlangen.

      Krisztina Kardos

  8. Martina Profile Picture
    Martina

    Guten Tag,

    ich muss für eine Bewerbung ein polizeiliches Führungszeugnis an die Firmenzentrale in einer anderen Stadt schicken. Reicht hier eine Kopie oder muss ich – auf Verlangen – auch das Original Führungszeugnis verschicken?
    Vielen Dank !

  9. Petra Profile Picture
    Petra

    Gibt es Vorschriften darüber, ob ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde an den Antragsteller ausgehändigt werden darf /soll/muss oder ist es von der Behörde zu vernichten wenn der Zweck der Anforderung
    entfällt (z.B. Ende des Arbeitsverhältnisses) ?

  10. Isolde Profile Picture
    Isolde

    Bereich Pflege

    wenn in einem Arbeitsvertrag nicht geschrieben steht, dass der Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Datum ein Führungszeugnis vorzulegen hat, ist es dann rechtens, dass er trotzdem danach verlangt? reicht es nicht auch aus, wenn ich ihm eine wahrheitsgemäße Aussage darüber gebe dass ich bezogen auf meine Tätigkeit keine Vorstrafen oder Straftaten begangen habe?

    1. Melodie Dex Profile Picture
      Melodie Dex

      Hallo, dies ist eine sehr interessante Frage. Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber eine Rechtsgrundlage um personenbezogene Daten zu verarbeiten. Eine solche Rechtsgrundlage muss sich nicht zwingend aus einem (Arbeits-)Vertrag ergeben. Für bestimmte Berufe, hierzu gehören einige Pflegeberufe, ist die Vorlage eines Führungszeugnisses gesetzlich vorgesehen. Sie beziehen sich allgemein auf den Bereich “Pflege”. Tatsächlich kommt es tatsächlich darauf an in welchem Bereich Sie tätig sind (ob Sie etwa mit Jugendlichen, Behinderten oder sonstigen besonders Schutzbedürftigen Menschen arbeiten) und um was für eine Einrichtung es sich handelt.

      1. Ela Profile Picture
        Ela

        Was genau meinen Sie mit Bereich der Pflege?
        Nach 4 Jahren in der Pflege, verlangt nun plötzlich mein AG ein Führungszeugnis von mir und den Kollegen.

        1. Melodie Dex Profile Picture
          Melodie Dex

          Die Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses gilt nicht allgemein für alle Pflegeberufe. Es kommt darauf an, ob Sie in einem Bereich tätig sind in denen Sie mit besonders schutzbedürftigen Menschen wie Jugendlichen oder Behinderten umgehen. Die Pflicht zur Vorlage eines Führungzeugnisses besteht auch, wenn Sie bei einem Träger der Sozialhilfe gem. § 75 SGB XII tätig sind. In all diesen Fällen ist jedoch die Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses bereits und unabhängig von der DSGVO gesetzlich geregelt. Außerhalb dieser speziell definierten Fälle hat ein Arbeitgeber kein Recht zur Anforderung eines Führungszeugnisses.

  11. Andi Profile Picture
    Andi

    Guten Abend;

    ich arbeite seit Anfang des Monats bei einem Dienstleister eines grossen Mobilfunkanbieters als Call-Center Agent im Technischem Support.

    Dieser verlangt ein Führungszeugnis. Im Bewerbungsgespräch / Fragebogen wurde gefragt, ob in diesem Eintragungen vorhanden sind. Dieses habe ich wahrheitsgemäß beantwortet.

    Muss ich nun trotzdem noch eines vorlegen? Das ist ja auch mit Kosten verbunden, und ehrlich gesagt, finde ich, dass das den Dienstleister überhaupt nichts angeht.

    Grüsse

    1. Michael Kohlhuber Profile Picture
      Michael Kohlhuber

      Lieber Andi,

      eine einzelfallbezogene Rechtsberatung können wir Kommentarbereich nicht leisten.

      Für polizeiliche Führungszeugnisse gilt im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung jedoch folgendes:

      Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses durch den Bewerber kann von einem privaten Arbeitgeber nur in bestimmten Fällen verlangt werden. Es muss hierfür eine einzelfallbezogene Abwägung der Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO durchgeführt werden . Ob das Interesse des Arbeitgebers hier überwiegt, hängt davon ab, wie weit das Fragerecht des Arbeitgebers bzgl. Vorstrafen reicht. Fragen nach Vorstrafen sind nur zulässig, soweit die betreffenden Straftaten für das Beschäftigungsverhältnis von Bedeutung sind.

      Es darf also nicht allgemein nach Straftaten gefragt werden, sondern nur nach einschlägigen und relevanten Gruppen von Straftaten.

      Geht es um eine Tätigkeit, bei der der Umgang mit erheblichen Vermögensgegenständen oder die Möglichkeit des Zugangs zu solchen Vermögensgegenständen in Betracht kommt, kann beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden, um eine Verurteilung wegen Diebstahl/Betrug/Untreue auszuschließen. Ein weiteres Kriterium, ob der Arbeitgeber berechtigt ist solche Auskünfte zu verlangen, kann die besondere Vertrauensstellung des auszuübenden Berufes sein.

      Je nachdem, welche Tätigkeiten dein Beruf umfasst, fällt also die Interessenabwägung bezüglich des Führungszeugnisses aus.

  12. Saskia Profile Picture
    Saskia

    Wegen der Datensparsamkeit: Wann muss das Führungszeugnis aus der Personalakte entfernt werden? Hier gibt es doch sicher ein „Ablaufdatum“?!

    1. Melodie Dex Profile Picture
      Melodie Dex

      Guten Tag,

      nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung sollen Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies zur Erreichung eines Zwecks erforderlich ist. Das Führungszeugnis ist in der Regel ausschließlich für die Entscheidung der Einstellung eines Mitarbeiters relevant, sodass nach erfolgreicher Einstellung das Führungszeugnis seinen Zweck erfüllt hat und eine weitere Verarbeitung oder Aufbewahrung nicht gerechtfertigt ist.

      Ebenfalls dürfte es nach Zweckerfüllung an einer Rechtsgrundlage fehlen. Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten von Bewerbern/Mitarbeitern nur soweit verarbeitet werden wie dies zur Entscheidung über die „Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung (…) erforderlich ist“. Nach Zweckerfüllung des Führungszeugnisses besteht keine Erforderlichkeit mehr.

  13. Cornelia Thor Profile Picture
    Cornelia Thor

    Ich bin seit 3 Jahren bei einer Sicherheitsfirma angestellt. Bei EInstellung habe ich ein Führungszeugnis vorgelegt. Jetzt verlangt die Firma ein erneutes Führungszeugnis zur Aktualisierung. Wer trägt die Kosten dafür?

    1. Melodie Dex Profile Picture
      Melodie Dex

      Vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider handelt es sich hierbei um keine datenschutzrechtliche Frage. Wir empfehlen Ihnen sich an Ihren Rechtsanwalt des Vertrauens zu wenden.

  14. Robert Profile Picture
    Robert

    Mich würde mal interessieren ob ich als Arbeitgeber irgendwie das Führungszeugnis prüfen kann. Heutzutage ist es ja leider ziemlich einfach ein Blatt Papier zu fälschen.

    Die einzige mir bekannte Möglichkeit ist wohl im Sicherheitsgewerbe, in dem man die Daten ans Ordnungsamt melden muss. Wie sieht es bei anderen aus?

    1. Melodie Dex Profile Picture
      Melodie Dex

      Uns sind leider keine Methoden bekannt wie die Echtheit des Führungszeugnisses geprüft werden kann.

  15. Torsten Krüger Profile Picture
    Torsten Krüger

    Ich bin Fahrer für Schüler, Meine Firma möchte nun ein Führungszeugnis was ich gerne aushändige. Nun aber will das Landkreisamt dieses auch kontrollieren. Meine Frage: hat das Amt das Recht dieses zu sehen oder müssten sie die Einsicht bei mir beantragen?

    1. Melodie Dex Profile Picture
      Melodie Dex

      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Art. 10 DSGVO sieht für die Verarbeitung solcher im Führungszeugnis enthaltenen Daten besondere Hürden vor. An dieser Stelle können und dürfen wir Ihre Frage leider nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen dies mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zu klären.

  16. Buch Thomas Profile Picture
    Buch Thomas

    Kann man auch kleiner Delikte nach einiger Zeit löschen lassen?

    1. Aaron Nourbakhsh Profile Picture
      Aaron Nourbakhsh

      Hallo Herr Buch,

      die Löschung der Eintragungen im Führungszeugnis erfolgt automatisch nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Tilgungsfrist. Bei Verurteilung zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten beträgt die Tilgungsfrist beispielsweise 3 Jahre.

      Gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben Sie ein Recht auf Berichtigung der Daten. Das bedeutet, dass Sie nach Löschung der Eintragungen im Bundeszentralregister ein neues Führungszeugnis beantragen und beim Arbeitgeber einreichen könnten.

      Ich hoffe ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

  17. Annett Höcker Profile Picture
    Annett Höcker

    Kommt das Führungszeugnis in meine Personalakte und wer darf da Einsicht nehmen?

  18. Manuel Profile Picture
    Manuel

    Darf von jedem Mitarbeiter ein Fz eingeholt werden? Oder nur wenn man mit Geld zu tun hat?

    1. Melodie Dex Profile Picture
      Melodie Dex

      Es darf nicht pauschal von jedem Mitarbeiter ein Führungszeugnis eingeholt werden. Dieses darf nur dann eingeholt werden, wenn es für die zu verrichtende Tätigkeit erforderlich ist und soweit diese Infomationen für die Tätigkeit relevant sind. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist jedoch nicht tätigkeitsspezifisch eingeschränkt. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls auch Inhalte, die für die zu besetzende Stelle nicht relevant sind, eingesehen werden können. Es ist also abzuwägen, ob das Führungszeugnis dringend notwendig ist. Je mehr Verantwortung und Vertrauen mit der Tätigkeit verbunden sind, wie beistpielsweise bei einer Führungsposition, desto eher darf das Führungszeugnis verlangt werden. Die Notwendigkeit eines Führungszeugnisses kann nicht nur bei vermögensverwaltenden Tätigkeiten notwendig sein. Verkehrsdelikte können für Fahrertätigkeiten relevant sein oder andere Delikte für den Umgang mit Minderjährigen und physisch oder psychisch benachteiligten Personen. Konnte ich damit Ihre Frage beantworten?

      1. Manuel Profile Picture
        Manuel

        Ja danke :)

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