Aufsichtsbehörden verstärken Kontrollen

Die Zeiten, in denen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden vor allem beratend tätig waren, sind vorbei. Für Unternehmen weht unter der DSGVO ein ganz neuer Wind!

Blacklist der DSK für Datenschutz-Folgenabschätzungen

Für welche Verarbeitungen von personenbezogenen Daten müssen Sie unbedingt eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durchführen? Die Vorgaben der Aufsichtsbehörden in einer praktischen Übersicht!

Erstes DSGVO-Bußgeld in Deutschland verhängt

Wie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg mitteilte, wurde am 21. November 2018 das erste Mal in Deutschland ein Bußgeld nach den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Der Fall ist gleich in mehrfacher Hinsicht interessant.

Datenschutz im Hotel

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, verantwortungsbewusst mit den Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern umzugehen. An den Datenschutz im Hotel stellt der Gesetzgeber jedoch noch höhere Anforderungen, weil hier mit sensiblen Daten der Gäste umgegangen wird, die als besonders schützenswert gelten.

Datenschutz in der Apotheke

Völlig selbstverständlich werden beim Betrieb einer Apotheke personenbezogene Daten verarbeitet. Diesem Begriff unterfallen sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit einer konkreten Person stehen, wie beispielsweise Name, Telefonnummer oder auch ein Foto. Das Persönlichkeitsrecht beinhaltet, dass es jedem Menschen im Grunde zusteht, selbst zu bestimmen, ob und wie seine Daten durch Dritte verwendet werden. Dies will der Gesetzgeber durch die Regelungen zum Datenschutz sicherstellen. Dabei ist es unerheblich, in welchem Verhältnis man zur betroffenen Person steht: Grundsätzlich sind etwa die Daten von Mitarbeitern ebenso zu schützen, wie die von Kunden.

Binding Corporate Rules und die DSGVO

Viele Unternehmensgruppen oder Konzerne verfügen über Standorte auch außerhalb Europas. Oft sehen sich selbige als rechtliche Einheit und vergessen, dass das Datenschutzrecht auch unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weiterhin kein Konzernprivileg kennt. Der Datentransfer ist auch innerhalb eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe grundsätzlich zu behandeln, wie ein Transfer zwischen völlig fremden Unternehmen. Es muss eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gegeben sein, ggf. müssen die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung erfüllt werden und die Empfängerstelle muss ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten bzw. Datenschutzgarantien bieten. Für letzteres bieten sich sogenannte Binding Corporate Rules (BCR) an.

Schutz von Kundendaten beim Verkauf von Unternehmen

Wird ein Unternehmen oder Teile davon verkauft, gelangen meist auch Kundendaten in die Hände des neuen Eigentümers. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn gesammelte Kundendaten sind personenbezogene Daten, die meist über reine Listendaten hinausgehen. Solche personenbezogenen Daten können aufgrund des geltenden Datenschutzrechts nur mit Einwilligung der Betroffenen oder auf Basis einer einschlägigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Die Übermittlung der Daten an einen neuen Eigentümer stellt unter Umständen eine Verarbeitung nach DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) dar. Wie Kundendaten rechtskonform übertragen werden können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kündigungsschutz auch für stellvertretende Datenschutzbeauftragte

Mitarbeiter, die als (interner) betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt sind, genießen gemeinhin Kündigungsschutz. Ein aktuelles Gerichtsurteil erweitert diesen Schutz nun auch auf Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten. Unternehmen, die ein ganzes Team bzw. eine Abteilung mit dem unternehmerischen Datenschutz beauftragen, sollten also sehr genau darauf achten, welche Mitarbeiter sie dort einsetzen. Doch es gibt eine Alternative für alle, die sich durch diesen Kündigungsschutz zu sehr eingeschränkt fühlen.