Wir kalkulieren unsere Angebote stets individuell, um Ihnen eine professionelle Leistung zu einem realistischen und fairen Preis anzubieten.

Selbst wenn man unterstellt, dass sich der externe Datenschutzbeauftragte auf die zügige Erfüllung seiner gesetzlichen Minimalpflichten beschränkt und alles übrige vom Unternehmen selbständig umgesetzt wird, verbleiben dem Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO folgende Mindestaufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen und Mitarbeiter im Unternehmen sowie der Betroffenen
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften
  • Überwachung der Strategie, einschließlich der folgenden Fragen:
  • Wie sind Zuständigkeiten zugewiesen?
  • Wie steht es mit der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter?
  • Wie erfolgen diesbezügliche Überprüfungen?
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation und gegebenenfalls
  • Beratung zu allen sonstigen Fragen.

Bei vorsichtiger Schätzung werden hierfür im Durchschnitt einige Stunden Aufwand pro Monat anfallen. Selbst wenn man zur Vereinfachung nur von einer einzigen Stunde je Monat ausginge, zeigt sich, dass viele versprochenen Festpreise die zugesagte individuelle Beratung durch einen „Experten“ wirtschaftlich nicht erlauben. Mit den verbleibenden Stundensätzen lassen sich echte Profis, die tatsächlich im Einzelfall angepasst beraten sollen, nicht angemessen entlohnen.

Daher machen wir keine preislichen Versprechen, die wir nicht halten können und sehen auch von unseriösen Lockangeboten ab. Dafür erhalten Sie bei uns die Beratung, die Sie im konkreten Fall brauchen, durch Mitarbeiter, die sowohl rechtlich als auch technisch die ausreichende Fachkunde mitbringen.